Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

DStGB lehnt die Verschärfung der Transparenzrichtlinie ab

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt die durch die Europäische Kommission angestrebte Änderung der sogenannten Transparenzrichtlinie ab. "Die Änderung der Richtlinie ist nicht erforderlich und auch kaum praktikabel; hier wird lediglich ein Mehr an Bürokratie verordnet." sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des DStGB, in Berlin anlässlich der heutigen Entscheidung der Europäischen Kommission zur Änderung der Richtlinie. "Der bei den betroffenen kommunalen Unternehmen verursachte Mehraufwand steht in keinem Verhältnis zu dem vermeintlichen Nutzen, den sich die Kommission für die Erfüllung ihrer Aufgabe der Beihilfeüberwachung verspricht."

Auf Grund der geplanten Änderung der Richtlinie müssen die betroffenen kommunalen Unternehmen eine getrennte Buchführung nach Geschäftsbereichen durchführen. Diese Geschäftsbereiche teilen sich danach auf, ob das Unternehmen einem öffentlichen Auftrag nachkommt oder außerhalb eines solchen Auftrages tätig ist. Die Kommission bezweckt nach eigenen Angaben damit, dass im Falle einer Beschwerde wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße des betroffenen Unternehmens Informationsmaterial zur Überprüfung des Vorwurfes vorliegt.

Landsberg erklärte zum Vorwurf, dass die Änderung kaum praktikabel sei, dass keine europäisch harmonisierten Methoden der Kostenrechnung bestünden. Es bleibe daher völlig offen, wie die Europäische Kommission die ihr durch die Änderung der Transparenzrichtlinie zur Verfügung stehenden Informationen gemeinschaftsweit vergleichbar machen wolle.

Obwohl die Einführung der separaten Buchführungspflicht der Kommission angeblich ein unabdingbares Hilfsmittel für ihre Aufgabe der Beihilfenkontrolle zur Verfügung stellt, war es ihr nicht möglich, zuverlässige Angaben darüber zu machen, wie viele Unternehmen durch die Neuregelung betroffen sind. Lediglich um bei vereinzelten Beschwerden auf Informationen zurückgreifen zu können, würden auch zahlreiche kommunale Unternehmen mit der getrennten Buchführungspflicht unverhältnismäßig belastet, sagte Landsberg. Wie z. B. im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs bereits geschehen, wären spezifische Transparenzregelungen für einzelne Branchen erfolgversprechender und weniger belastend. Hier hätte man sich auf die Bereiche konzentrieren können, in denen Beschwerden wegen angeblicher wettbewerbsrechtlicher Verstöße vorlägen. Ein Rundumschlag sei schädlich.

Kommunale Unternehmen, die einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen und daher im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge tätig werden, werden lediglich zusätzlich belastet. In diesem Zusammenhang sagte Landsberg: "Die Europäische Kommission muss bei ihren Entscheidungen die öffentliche Daseinsvorsorge gegenüber dem reinen Wettbewerbsdenken stärker berücksichtigen."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund, Marienstr. 6, 12207 Berlin, Tel: (030) 773 07 225, Fax: (030) 773 07 200

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