Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

DRV-Übersicht zum neuen #Reiserecht: Die Lösungen der Software-Häuser / Wie #IT-Anbieter die #Reisebüros und #Reiseveranstalter bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützen

(Berlin) - In weniger als einem Monat, am 1. Juli, tritt das neue Reiserecht in Kraft. Viele IT-Unternehmen arbeiten an Produkten, die Reisevertrieb und Reiseveranstalter bei der Umsetzung unterstützen sollen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) veröffentlicht als Service für die Branche im Rahmen seiner Informationsreihe "Neues Reiserecht - Fit für die Praxis" eine Übersicht zu Produkten und IT-Anwendungen. Dafür hatte der DRV die Anbieter gebeten, einen entsprechenden Fragebogen zu beantworten. Auf drv.de im Fachbereich Recht sind erste Antworten von DRV-Mitgliedsunternehmen mit fertigen Lösungen zu finden - sie werden kontinuierlich ergänzt. Neben Beschreibungen ihrer Produkte haben Anbieter auch Erklärvideos online gestellt.

Die einzelnen Unternehmen werden in alphabetischer Reihenfolge genannt und von dort auf eine Landing Page des jeweiligen Dienstleisters verlinkt. Die Pflege der Inhalte erfolgt somit durch die jeweiligen Unternehmen, so dass auch bei Weiterentwicklungen die bereitgestellten Informationen von diesen jederzeit aktuell gehalten werden können. Um die Lesbarkeit zu vereinfachen, hat der DRV empfohlen, sich bei der Darstellung an eine bestimmte Struktur zu halten, die sich an folgenden Fragen orientiert:

- Zielgruppe bzw. unterstützte Vertriebskanäle (stationäre Reisebüros, Telefonverkauf, Online-Vertrieb, sonstige elektronische Kommunikation wie E-Mail oder WhatsApp)
- Aus welchen Reservierungssystemen (z.B. Amadeus, Jack, traffics) übernimmt die Anwendung welche Daten, um diese im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten aufzubereiten bzw. zu nutzen?
- Für welche Anwendungsfälle ermöglicht die Anwendung eine automatische Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter im Rahmen der vorvertraglichen Informationspflichten und für welche Vertriebskanäle ist dies jeweils möglich?
- Prüft das System automatisch, ob ein Kunde ggfs. innerhalb der letzten 24 Stunden bei der gleichen Vertriebsstelle eine Buchung getätigt hat und berücksichtigt das Ergebnis bei der weiteren Verarbeitung?
- Für welche Anwendungsfälle kann der Vertrieb durch manuelle Eingaben eine Formblatterstellung über das System auslösen?
- Ist die Erstellung von Formblättern auch für eigene Reiseveranstaltungen der Vertriebsstelle möglich?
- Können auch Buchungen von Kunden mit Rahmenvertrag (Geschäftsreisen) abgewickelt werden?
- Welche Kosten entstehen für die Nutzung des Systems?

DRV-Inforeihe "Neues Reiserecht - Fit für die Praxis"

Der Deutsche Reiseverband steht seinen Mitgliedern bei der Umstellung auf das neue Reiserecht von Beginn an mit Rat und Tat zur Seite. Die praktische Umstellung bei Reisebüros und Reiseveranstaltern muss bis Sonntag, 1. Juli 2018, abgeschlossen sein - dann treten die neuen reiserechtlichen Regelungen in Kraft. Die DRV-Informationsreihe zur Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie unter dem Titel "Neues Reiserecht - Fit für die Praxis” umfasst zahlreiche Seminare und Schulungen, leicht verständliche Erklärvideos, hilfreiche Praxistipps mit Checklisten und konkrete Handlungsempfehlungen: drv.de


Über den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt - nach dem Motto "Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reiseverband e.V. (DRV) Pressestelle Schicklerstr. 5-7, 10179 Berlin Telefon: (030) 28406-0, Fax: (030) 28406-30

(wl)

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