Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

#DKG: #Initiative pro #Innovation / DKG zum #Änderungsantrag des BMG zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und #Behandlungsmethoden in den #Leistungsumfang der GKV

(Berlin) - Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers, die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten und zu stärken. Im Rahmen der laufenden Gesetzgebung will das Ministerium die Möglichkeit schaffen, eigene Entscheidungen zu innovativen, gesellschaftlich relevanten Leistungen zu treffen, auch wenn die Selbstverwaltung nicht tätig wurde, oder aber zu einem negativen Entscheid gekommen sein sollte. Zudem gibt es Korrekturbedarf im Hinblick auf häufig medizinisch nicht sachgerechte Gerichtsentscheidungen über Innovationen.

"Es geht um zentrale Leistungsfragen des GKV-Systems und damit um gesamtgesellschaftliche Fragestellungen, die einen breiten demokratischen Konsens benötigen. Und insbesondere Entscheidungen bei der Krebstherapie haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die dominante Kostenträgerseite in der Selbstverwaltung medizinisch sinnvolle Leistungen oftmals verhindert hat. Die Positronen-EmissionsTomographie (PET) ein Beispiel des Versagens. Seit vielen Jahren ist die PET-Diagnostik bei schwersten Krebserkrankungen in anderen Ländern fester Bestandteil der Leistungen. In Deutschland wird selbst im Jahre 2019 diese notwendige Leistung immer noch diskutiert. In vielen anderen Fällen sind zum Teil durch überzogene Evidenzanforderungen negative Nutzenbewertungen herbeigeführt worden. Solche jahrelange Hängepartien könnten nun endlich der Vergangenheit angehören - zu Gunsten der Patienten", erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Joachim Odenbach, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Fax: (030) 39801-301

(ds)

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