Pressemitteilung |

DBwV fordert dienstrechtliches Begleitgesetz

(Magdeburg) - Die Belastungen, die für die Soldaten aus dem Umbau der Bundeswehr entstehen, sollen durch ein Begleitgesetz, ähnlich dem Bonn-Berlin-Gesetz, abgemildert werden. Das forderte der Vorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz, auf der Landesversammlung Ost der Interessenvertretung.

„Das dienstrechtliche Begleitgesetz für die vom Bonn-Berlin-Umzug betroffenen Beamten enthält sagenhafte Konditionen. Wo bleibt das Begleitgesetz Bundeswehrstruktur“, fragte Gertz. Hauptbestandteil der Regelung soll die Angleichung der Ost- an die Westbesoldung sein. „Die zweigeteilte Besoldung muss unverzüglich beseitigt werden“, sagte der Verbandschef. Zudem müsse den Soldaten, die von Versetzungen auf Grund von Standortschließungen betroffen sind, eine kostenlose wöchentliche Familienheimfahrt gewährt werden. Weitere Bestimmungen des Gesetzes sollen eine Verlängerung des Sonderurlaubs für Umzüge sowie Ausgleichszahlungen für den Wertverlust bei Immobilienbesitz in aufgegebenen Standorten vorsehen. Schließlich müsse auch die Familienbetreuung verbessert werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. (DBwV) Südstr. 123 53175 Bonn Telefon: 0228/38230 Telefax: 0228/3823220

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