Pressemitteilung | Deutscher Bauernverband e.V. (DBV)

DBV lehnt Maut für landwirtschaftliche Zugmaschinen ab

(Bonn) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in seiner Stellungnahme vom 31. Juli 2001 den Gesetzentwurf zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht abgelehnt.

Der DBV kritisiert, dass die bisher von der Gebühr befreiten land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeuge, wie zum Beispiel Unimog oder MB-Trac mit über 60 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, in die künftige Gebührenregelung einbezogen werden. Solche Zugmaschinen waren bislang nach einer EU-Richtlinie von der Gebührenpflicht befreit, weil sie nicht ausschließlich dem Güterverkehr, sondern in erster Linie der Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebes dienten. Dies müsse auch zukünftig bei der neuen Autobahnmaut berücksichtigt werden, erklärte der DBV.

Mit dem Gesetzentwurf soll die zurzeit bestehende Erhebung der zeitbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr aufgehoben werden. Ziel ist es, durch die Einführung einer streckenbezogenen Gebühr eine verursachergerechte Anlastung der Wegekosten im Bereich des Schwerlastverkehrs zu erreichen. Die Höhe der Maut soll aus der geplanten Fahrtstrecke in Abhängigkeit von der Anzahl der Achsen und der Emissionsklasse des Fahrzeugs errechnet werden. Über die Höhe der Mautgebühr soll im Herbst 2001 eine politische Entscheidung fallen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) Godesberger Allee 142-148 53175 Bonn Telefon: 0228/81980 Telefax: 0228/8198205

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