Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV warnt vor Rechtsberatung durch Rechtsschutzversicherungen

(Berlin) - Rechtsschutzversicherungen sind immer wieder - trotz entgegenstehender Beteuerungen und trotz des Verbotes durch das Rechtsberatungsgesetz - bemüht, ihre Kunden selbst zu beraten und davon abzuhalten, unmittelbar von sich aus Rechtsanwälte aufzusuchen. Der umgekehrte Weg ist richtig, da der beauftragte Rechtsanwalt - in der Regel ohne Berechnung von Kosten - für den Mandanten die Rechtschutzzusage beim Versicherer einholt. Auch ein Patient, der seinen Arzt aufsucht, fragt nicht zuvor bei seiner Krankenkasse nach, ob diese mit dem Arztbesuch einverstanden ist, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im DAV, Rechtsanwalt Dr. Hubert W. van Bühren aus Köln, schildert folgenden typischen Fall: Ein Versicherungsnehmer legt seiner Rechtsschutzversicherung eine ihm zugestellte Klageschrift vor und bittet um Versicherungsschutz. Der Sachbearbeiter liest die Klageschrift und rät dem Versicherungsnehmer, den größten Teil der Klageforderung sofort zu bezahlen. Dem Grunde nach sei die Klage gerechtfertigt, allenfalls könne man sich über die Höhe streiten, insoweit werde auch Versicherungsschutz gewährt.

Der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt bestreitet die Forderung auch dem Grunde nach. Mit Recht, denn die darauf folgende Klage des Gegners wird insgesamt abgewiesen, da die Klageforderung verjährt war. Dies zeigt, dass man direkt zur Rechtsanwältin bzw. zum Rechtsanwalt gehen sollte. Denn nur diese sind nach Gesetz und Selbstverständnis die unabhängigen und allein dem Mandanteninteresse verpflichteten Berater und Vertreter der rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger in allen Rechtsangelegenheiten. Nur von ihnen kann unabhängiger Rat erwartet werden, nicht jedoch von einem Versicherer, der mit Kosten belastet wird, wenn er dem Versicherungsnehmer rät, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Das Recht auf freie Anwaltswahl ist gesetzlich und auch in den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherer verbrieft; gleichwohl raten viele Rechtsschutzversicherer ihren Kunden, sie sollten sich zunächst an die Rechtsschutzversicherung wenden, ob Versicherungsschutz besteht, ehe sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Dies erweist sich oft als Fehler, wie der geschilderte Fall belegt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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