Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

DAV lehnt nachträgliche Sicherungsverwahrung ab

(Berlin) - Der Bundesrat beschäftigt sich auf seiner Sitzung am Freitag, den 13. Juli 2001 mit dem Antrag Bayerns, ein Gesetzentwurf zur nachträglichen Sicherungsverwahrung im Bundestag einzubringen. Das Land Baden-Württemberg hat bereits ein Gesetz zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung verabschiedet. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt eine solche "Präventivhaft" ab, da gegen sie erhebliche verfassungs- und europarechtliche Bedenken bestehen. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung sei zudem unverhältnismäßig, weil sie nicht geeignet ist, die Bevölkerung vor drohenden Gefahren zu schützen.

"Freiheitsentziehung darf nur im Zusammenhang mit einem Strafurteil angeordnet werden. Eine Präventivhaft, wie sie die nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung darstellt, ist gemäss der europäischen Menschenrechtskommission nur zur Verhinderung einer bevorstehenden und bestimmten strafbaren Handlung erlaubt. Die eingereichten Vorschläge sehen dahingegen vor, dass eine allgemeine - also nicht konkret und unmittelbar bevorstehende - Gefahr zukünftiger Straftaten zur Verhängung der nachträglichen Sicherungsverwahrung genügen sollen", so Rechtsanwalt Georg Prasser, Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins, in Berlin.

Der DAV appelliert an den Bundesrat, den Antrag Bayerns abzulehnen. Gleichzeitig fordert er Baden-Württemberg auf, das verfassungs- und europarechtlich bedenkliche Gesetz abzuschaffen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Littenstraße 11 10179 Berlin Telefon: 030/7261520 Telefax: 030/726152190

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