Pressemitteilung | (VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V.

Coronavirus: Petition des VDP NRW an den Landtag zum Stopp der überhasteten Schulöffnung

(Düsseldorf) - Die vergangenen Tage haben gezeigt, dass die die Landesregierung für den schnellen Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht nicht sorgfältig geplant hat und beabsichtigt, die Verantwortung für die Umsetzung dieses unserer Ansicht nach überhasteten Vorgehens weitgehend auf die Schulen und Schulträger abzuschieben.

Wie die kommunalen Spitzenverbände, verschiedene Bildungsverbände und Gewerkschaften lehnt der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. eine verfrühte Schulöffnung, ohne Sicherheitsstandards zu gewährleisten, ab.

Nach dem offenen Brief an die Landesregierung von vergangener Woche hat der Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. gestern beim Landtag eine Petition mit folgendem Text eingereicht:

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,
die Landesregierung hat auf Grundlage der Vereinbarung der Ministerpräsidenten der Länder mit der Bundeskanzlerin vom 15.04.2020 entschieden, dass der Präsenzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen ab dem 23.04.2020 für diejenigen Schülerinnen und Schüler wieder aufgenommen werden soll, die in diesem Schuljahr noch eine Abschlussprüfung ablegen sollen.

Der VDP Verband Deutscher Privatschulen NRW e.V. hat sich bereits am 16.04.2020 in einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt und darum gebeten, sich und den Schulen die nötige Zeit zu geben, um den Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht vorzubereiten. Dies würde im Minimum eine Verschiebung des Beginns des Präsenzunterrichts auf den 27.04.2020 bedeuten. Auch die kommunalen Schulträger haben inzwischen, unter anderem über den Städtetag NRW, ähnliche Anliegen formuliert.

Seit dem 16.04.2020 hat das Ministerium für Schule und Bildung die Schulen mit zwei Schulmails über Details zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht informiert. Zu unserem Bedauern müssen wir feststellen, dass die bisherigen Planungen des Ministeriums für Schule und Bildung nicht die Anforderungen erfüllen, die an einen Plan gestellt werden müssen, um in kurzer Zeit unter den besonderen aktuellen Bedingungen wieder mit dem Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen zu beginnen.

Das Ministerium hat in der öffentlichen Darstellung den frühen Unterrichtsbeginn stets damit gerechtfertigt, dass es sich nur um freiwillige Angebote zur Prüfungsvorbereitung handele. In seiner 15. Schulmail vom 18.04.2020 stellt es jedoch fest, dass diese Freiwilligkeit nur für die Abiturientinnen und Abiturienten gilt, alle anderen Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen verpflichtenden Präsenzunterricht erhalten.

Das Ministerium gibt auf Grundlage eines Expertengutachtens in der 15. Schulmail Hinweise zum hygienischen Mindestabstand. Der Coronaschutzverordnung ist zu entnehmen, dass, um dem geforderten Mindestabstand von 1,5m zu entsprechen, in anderen Fällen (z.B. im Einzelhandel oder außerschulischen Bildungseinrichtungen) regelmäßig eine Mindestgrundfläche von 10m² gefordert wird. Damit wären in einem durchschnittlichen Klassenraum in der Regel keine Gruppen von mehr als fünf Schülerinnen und Schülern zu unterrichten. Das Ministerium gibt keine Antwort auf die Frage, wie die so notwendige Aufteilung in kleine Lerngruppen bewältigt werden soll, ohne dass zusätzliche Lehrkräfte zur Verfügung stehen, sondern verweist lapidar darauf, dass den Schulen drei Tage zur Verfügung stünden, um ein Raumnutzungskonzept zu entwickeln.

Das Ministerium gibt weiter Hinweise zur Hygiene, die unter anderem eine ausreichende Ausstattung mit Seifenspendern, Desinfektionsstationen und, dort wo der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann, mit Mund-Nase-Schutzen erfordern. Viele bauliche Gegebenheiten in den Schulgebäuden lassen sich nicht kurzfristig verändern, so dass ein Schulbetrieb ohne Mund-Nase-Schutz-Pflicht in vielen Fällen fahrlässig wäre. Es gibt jedoch keinerlei Hinweise, wie den Schulen diese zurzeit extrem verknappten Güter in ausreichender Zahl zur Verfügung gestellt werden sollen. Das Ministerium gibt Hinweise, unter welchen Umständen Lehrkräfte zurecht nicht im Unterricht eingesetzt werden dürfen. Sie bleibt aber eine Antwort darauf schuldig, wie damit umzugehen ist, wenn auf Grund dieser Regelung nicht genügend (Fach-)Lehrkräfte für die Erteilung des geplanten Unterrichts zur Verfügung stehen.

Das Ministerium erklärt zur schwierigen Frage der Schülerbeförderung schlicht, es sei nicht zuständig, aber die Schulen und Schulträger hätten ja drei Tage Zeit, um diese Frage zu lösen.

Das Ministerium hat erklärt, die zentrale Prüfung zum Hauptschulabschluss und zum Mittleren Schulabschluss auszusetzen, bleibt aber eine Erklärung schuldig, wie dies für die entsprechenden Externenprüfungen umgesetzt werden soll.

All dies zeigt, dass die Landesregierung über keinen ausreichend belastbaren Plan verfügt, um die schnelle Rückkehr zum Präsenzunterricht zum 23.04.2020 sorgfältig zu gestalten. Stattdessen wird die Verantwortung für die Umsetzung dieses Regierungsbeschlusses weitgehend auf die Schulträger abgeschoben.

Die Schulen in freier Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen stehen dafür, Verantwortung für Bildung zu übernehmen. Die Schulträger sind es gewohnt, Herausforderungen anzunehmen und kreative Lösungen zu finden.

Verantwortung tragen die Schulträger zuerst für ihre Schülerinnen und Schüler und ihre Angestellten. Verantwortung bedeutet nicht, die Verantwortung dafür zu übernehmen, die aus unserer Sicht überhastete Entscheidung der Landesregierung irgendwie erfolgreich umzusetzen. Verantwortung braucht den Spielraum für Gestaltung und die Sicherheit des rechtlichen Rahmens.

Die Schulen in freier Trägerschaft haben in den vergangenen Wochen vielfache Lösungen dafür gefunden, ihren Schülerinnen und Schüler auch unter gelten der Kontaktsperre bestmögliche Bildung zukommen zu lassen. Die Schulen wissen sehr genau, wie sie die Bildung ihrer Schülerinnen und Schüler und deren Sicherheit und Wohlbefinden am besten verbinden können.

Wir bitten Sie daher dringend: Stoppen Sie die Umsetzung des überhasteten Beschlusses der Landesregierung zum Wiedereinstieg in den Präsenzunterricht bis das Land einen wirklich belastbaren und durchdachten Plan zu dessen Umsetzung vorlegt und den Schulen ausreichend Materialien, insbesondere Mund-Nase-Schutze für Schülerinnen, Schüler, Lehrkräfte und weitere Beschäftigte, zur Verfügung stehen. Sorgen Sie dafür, dass der Plan der Landesregierung dann die nötigen Freiräume beinhaltet, damit jede Schule den Wiedereinstieg nach ihren Rahmenbedingungen und Kapazitäten bestmöglich gestalten kann.

Quelle und Kontaktadresse:
(VDP) Verband Deutscher Privatschulen Nordrhein-Westfalen e.V. Petra Stieb, Pressereferentin Kronprinzenstr. 82-84, 40217 Düsseldorf Telefon: (0211) 41 66 06 00, Fax: (0211) 41 66 06 09

(ds)

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