Pressemitteilung | Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)

Chemische Industrie fordert zeitgemäßes Erfinderrecht

(Frankfurt) - Die zunehmende Globalisierung der Wirtschaft und der industriellen Forschung erfordern eine Reform des mehr als 40 Jahre alten Gesetzes über Arbeitnehmer-Erfindungen. Diese Meinung vertrat der Verband der Chemischen Industrie (VCI) heute bei einer Anhörung der Bundesregierung in Berlin. Ziel der Modernisierung müsse es sein, durch einen Abbau nicht mehr zeitgemäßer Formalismen Innovationen zu fördern und den Forschungsstandort Deutschland im internationalen Wettbewerb zu stärken. Auch in anderen wichtigen Branchen - zum Beispiel im Maschinenbau, der Elektro- oder der Automobilindustrie - sieht man dringenden Handlungsbedarf.



Eine gemeinsame Studie vom Bundesverband der Deutschen Industrie und vom Bundesarbeitgeberverband über die Auswirkungen des Gesetzes in der industriellen Praxis hat gezeigt, dass es - entgegen seiner ursprünglichen Zielsetzung - Innovationshemmnisse aufbaut. So führt das Arbeitnehmererfindergesetz zum Beispiel bei größeren Forschungsgruppen, die erfolgreich an der Lösung eines vielschichtigen technischen oder chemischen Problems gearbeitet haben, nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten, wer sich als Miterfinder qualifiziert hat und welcher Anteil an der Erfindung welcher Person im Team zusteht. Danach richtet sich aber per gesetzlicher Vorgabe in Deutschland die jeweilige Vergütung. Eine Einigung der Mitarbeiter ohne negative Auswirkungen auf Teamgeist und Motivationsfähigkeit kann vor allem dann zum Problem werden, wenn Forschungsteams in einem multinationalen Konzern grenzüberschreitend an einem Projekt arbeiten.



Zusätzlich belastet das Gesetz Unternehmen und Forscher mit einem bürokratischen Aufwand, der nirgendwo sonst in der Welt praktiziert werden muss, wenn es um die in einem Unternehmen entstandenen patentierbaren Erfindungen geht. Der VCI strebt eine Angleichung der deutschen Rechtslage an die internationale Rechtspraxis an:Zwei Kernpunkte der Reformvorschläge des Chemieverbandes sind daher der Abbau von Formalismen und die Einführung einfacher und transparenter Vergütungssysteme. Aus der Sicht des VCI sollte der Erfinder zwar weiterhin einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung haben, denn die Anreizwirkung einer finanziellen Belohnung ist allgemein anerkannt.



Für unangemessen hält der VCI jedoch das Verhältnis zwischen der zu zahlenden Erfindervergütung und dem Kostenaufwand, der den Unternehmen durch die komplexe Erfassung der Basisdaten für die Vergütung und deren Berechnung entsteht. Untersuchungen zufolge wird derzeit für jede Mark ausgezahlte Vergütung ein Betrag in etwa gleicher Höhe für deren Ermittlung aufgewandt. Die im deutschen Erfinderrecht vorhandenen Defizite erfordern schnelles Handeln, um den Innovationsstandort Deutschland zu stärken. Der VCI spricht sich daher für eine Reform des Arbeitnehmererfinderrechts noch in dieser Legislaturperiode aus.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: VCI-Pressestelle, Manfred Ritz, Karlstr. 21, 60329 Frankfurt am Main. Tel.: (069) 2556-1550, Fax: (069) 2556-2550, E-Mail ritz@vci.de, Internet: http://www.vci.de; Quelle: VCI

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