Pressemitteilung | Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF)

Chance Denkmal: Neu denken! / Die Nachhaltigkeit historischer Häuser muss in die Energiegesetze

(Berlin) - "Vor zwei Jahren hat das Jahr des europäischen Kulturerbes die Wahrnehmung unserer vielfältigen Baudenkmäler erweitert. Auch der kleine Denkmalabschlag bei der neuen Grundsteuer (ab 01.01.2025) spiegelt eine verbesserte Wertschätzung unseres baulichen Kulturerbes wider. Doch im Rahmen der Klimadebatte und neuer gesetzlicher Regelungen zur Reduzierung der CO2-Emissionen werden die Vorteile unserer Baudenkmäler übersehen", so Hubertus v. Dallwitz, Geschäftsführer der Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum. "Das neue Gebäudeenergiegesetz muss die Gesamtenergiebilanz von Gebäuden berücksichtigen. Sonst werden für Neubauten nach wie vor klimaschädliche Baustoffe verwendet. Die CO2-Emission, die bei der Herstellung der Baumaterialien entsteht, muss unbedingt mit bewertet werden!"

Historische Häuser sind in der Regel mehrere Jahrhunderte alt und haben deswegen eine hervorragende energetische Gesamtenergiebilanz. Diese energetische Nachhaltigkeit entstand aus mehreren Gründen:
- Die Materialien, mit denen historische Häuser hergestellt wurden, sind im Gegensatz zu modernen Baustoffen durchweg ökologisch. Für den Bau von Burgen, Bauern- und Bürgerhäusern wurden Naturstein, Ziegel, Lehm und Holz verwendet.

- Baumaterialien wie Aluminium und Kunststoffe, bei deren Herstellung viel CO2 freigesetzt wird, sind nur selten in Baudenkmälern anzutreffen.

- Bei denkmalgeschützten Gebäuden werden schadhafte Elemente nur im Notfall ausgetauscht. Stattdessen ist die denkmalgerechte Reparatur üblich.

Wegen ihrer geringen CO2-Emission haben historische Gebäude das Gleichgewicht des Kohlenstoffdioxidgehalts in der Erdatmosphäre nicht messbar verändert. Dennoch sind wir Denkmaleigentümer bemüht, zur Klimaneutralität des Gebäudebestands bis spätestens 2050 beizutragen. Doch dass der Gesetzgeber diese gute Eigenschaft alter Häuser nicht im Gebäudeenergiegesetz berücksichtigen wird, können wir nicht hinnehmen. Deshalb fordert die Aktionsgemeinschaft:

Die Energiebilanz alter und neuer Gebäude muss ganzheitlich betrachtet werden, das heißt über deren gesamte Lebensdauer! Dazu gehört auch die ökologische Bewertung der vorhandenen Bausubstanz im Sinne der sog. Grauen Energie, die für Herstellung und Errichtung von Gebäuden aufgebracht wurde. Statt nur den aktuellen Gebäudeenergieverbrauch zu bewerten, müssen die CO2-Mengen bewertet werden, die bei der Herstellung der Baumaterialien im gesamten Lebenszyklus des Gebäudes freigesetzt wurden. Ob ein Bau Wände aus Naturstein und Holzfenster hat, oder aber Betonwände, Wärmedämmung und Kunststofffenster, ist für die CO2-Bilanz eines Gebäudes entscheidend. Deshalb fordert die Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum den Gesetzgeber dringend auf, das Gebäudeenergiegesetz nachzubessern.

Die von der Deutschen Burgenvereinigung und den Familienbetrieben Land und Forst gegründete Aktionsgemeinschaft privates Denkmaleigentum vertritt die Interessen von mehr als 1.200 privaten Denkmaleigentümern gegenüber Bund und Ländern in Fragen des Denkmalrechts.

Quelle und Kontaktadresse:
Familienbetriebe Land und Forst e.V. (FaBLF) Pressestelle Claire-Walldoff-Str. 7, 10117 Berlin Telefon: (030) 2463046-0, Fax: (030) 2463046-23

(tr)

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