Pressemitteilung | Deutscher Caritasverband e.V. - Berliner Büro

Caritas begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts / Leistungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge werden erhöht

(Berlin) - Der Deutsche Caritasverband (DCV) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Verfassungswidrigkeit der Leistungshöhe des Asylbewerberleistungsgesetzes. In seiner heutigen Sitzung hat das BVerfG die unmittelbare Geltung höherer Leistungssätze auch rückwirkend festgelegt. "Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge haben ein sofortiges Recht auf Leistungen, die zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums angemessen sind", sieht sich Caritas-Präsident Peter Neher bestätigt. Jetzt sei der Gesetzgeber in der Pflicht, unverzüglich eine Neuregelung herbeizuführen. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 2010 das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums deutlich gemacht.

Angesichts des bevorstehenden Schulanfangs in einigen Bundesländern ist es wichtig, dass auch die Kinder, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, ihren Rechtsanspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket zügig geltend machen können.

Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert seit Jahren die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, das Asylsuchenden, Bürgerkriegsflüchtlingen und Geduldeten über Jahre hinweg Leistungen weit unter dem Sozialhilfesatz gewährt. Neher sieht die Kritik des DCV bestätigt, dass solange das Asylbewerberleistungsgesetz nicht gänzlich abgeschafft wird, die Höhe der Leistungen zumindest verfassungskonform angepasst werden müssen. "Asylbewerber sind keine Menschen zweiter Klasse - ihnen stehen wie allen anderen auch Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum und eine angemessene Gesundheitsversorgung zu", so Neher.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Caritasverband e.V. Berliner Büro, Haus der Deutschen Caritas Claudia Beck, Pressesprecherin Reinhardtstr. 13, 10117 Berlin Telefon: (030) 2844476, Telefax: (030) 28444788

(cl)

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