Pressemitteilung | Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD)

COVID-19-Ausgleich: Niedrige Pauschalen sagen nichts über Relevanz einer Klinik aus

(Berlin/Freiburg) - Der Bundesrat stimmt heute über die Anpassungs-Verordnung der Corona-Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser ab. Der Verordnung liegt eine Liste aller Krankenhäuser und der ihnen jeweils zustehenden Pauschale pro Bett bei. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (kkvd) weist Behauptungen zurück, die mit einer niedrigen Pauschale dort gelisteten Kliniken hätten eine geringere Relevanz für die Patientenversorgung. Außerdem fordert der Verband, die Frist für Ausgleichszahlungen über den 30. September 2020 hinaus zu verlängern. Auch sollten die Pauschalen für die Kinder- und Jugendpsychiatrie nachgebessert werden.

Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des kkvd: "Die Krankenhaus-Liste hat irreführende Diskussionen ausgelöst. Niedrige Ausgleichspauschalen bedeuten nicht, dass diese Kliniken weniger relevant für die Versorgung der Patienten sind. In die Sparte der niedrigen Pauschalen fallen insbesondere Krankenhäuser, die beispielsweise viele Geburten oder einen Schwerpunkt in der geriatrischen Behandlung und Versorgung alter Menschen haben. Wer aus der Liste ableiten will, welche Krankenhäuser künftig gebraucht werden und welche nicht, argumentiert polemisch und praxisfern."

Die Verordnung regelt die Finanzierung der durch die Pandemie leerstehenden Betten neu. Sie unterteilt Krankenhäuser in vier Kategorien, die jeweils unterschiedliche Pauschalen zwischen 360 Euro und 760 Euro erhalten. Berechnungsgrundlage dafür sind die Schwere der Behandlungsfälle im Jahresdurchschnitt, der sogenannte "Case Mix Index" (CMI), und die durchschnittliche Verweildauer der im Jahr 2019 behandelten Patienten.

Rümmelin weiter: "Wie schwer ein Fall bewertet wird, liegt ganz wesentlich an den Sachkosten, die bei der Behandlung entstehen. Hohe Sachkosten entstehen beispielsweise durch Operationen. Behandlungen mit einem hohen Personalaufwand und niedrigen Sachkosten, wie zum Beispiel Geburten oder die geriatrische Versorgung, haben eine niedrige Fallschwere und sorgen so für niedrigere Ausgleichspauschalen."

Die Ausgleichszahlungen sind laut Verordnung bis zum 30. September 2020 befristet. Für die psychiatrische Versorgung wird in der Verordnung unabhängig vom Alter der Patienten pauschal eine Ausgleichszahlung von 280 Euro pro Bett angesetzt.

"Die Pandemie und die Ausnahmesituation für die Kliniken gehen auch nach dem 30. September 2020 weiter. Die Kliniken brauchen Planungssicherheit über das Quartalsende hinaus. Daher muss jetzt schnellstmöglich eine Zusage auf den Tisch, dass die Regelung für die Ausgleichszahlungen mindestens bis Ende 2020 verlängert wird. Außerdem sind die Vorhaltekosten in der betreuungsintensiven Kinder- und Jugendpsychiatrie mit 280 Euro pro Bett nicht abgedeckt. Das gilt auch für den Mehraufwand der Einrichtungen durch Hygienemaßnahmen und verkleinerte Gruppen zur Einhaltung der Abstandsregeln. So können Träger der Kinder- und Jugendpsychiatrie schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Hier muss ebenfalls dringend nachgebessert und die Pauschale erhöht werden", so Rümmelin abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Katholischer Krankenhausverband Deutschlands e.V. (KKVD) Pressestelle Große Hamburger Str. 5, 10115 Berlin Telefon: (030) 2408368 11, Fax: (030) 2408368 22

(tr)

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