Pressemitteilung |

#Bundesregierung verhindert Lohnerhöhung für #Minijobber

(Bonn) - Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) fordert die Bundesregierung auf, kurzfristig eine Erhöhung der starren 450 Euro-Grenze bei den Minijobs zu schaffen.

530.000 Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger freuen sich schon heute auf ihre Lohnabrechnung im Januar 2019, denn da folgt die zweite von drei im vergangenen Jahr vereinbarten Lohnerhöhungen.

Rund 120.000 Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger jedoch, die an der Verdienstgrenze von 450 Euro beschäftigt sind, werden von dieser Lohnerhöhung abgeschnitten. Sie erhalten statt mehr Geld einige Minuten weniger Arbeitszeit. Verkürzen sie ihre Arbeitszeit nicht, droht ein schmerzhaftes Dilemma, da ab 451 Euro Verdienst durch die Abgabenlast der Nettoverdienst um 20 Prozent auf 362 Euro sinkt.

"Die Bundesregierung weigert sich, auch nur die geringste vernünftige Erhöhung der 450 Euro-Grenze vorzunehmen, dabei sind alle Beteiligten darauf angewiesen", erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks. "Eine große Koalition für die kleinen Leute sieht anders aus."

"Wir wollen, dass die bereits vereinbarten Erhöhungen der tariflichen und gesetzlichen Mindestlöhne für die Jahre 2019/2020 tatsächlich bei allen Beschäftigten ankommen und den Unternehmen gleichzeitig wertvolle Arbeitszeit erhalten bleibt. Daher muss die Bundesregierung eine Lösung für dieses unliebsame Konstrukt finden."

Der BIV fordert deshalb eine kurzfristige Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf zumindest 475 bis 500 Euro. Die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks haben deutliche personelle Engpässe und benötigen dringend ihre Mitarbeiter. Den Unternehmen fehlt durch die Verkürzung diese Arbeitszeit, den Mitarbeitern das Geld.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Steffi Reuter, Leiterin Kommunikation Jägerstraße 5, 10117 Berlin Telefon (030) 20 65 82 99, Telefax (030) 20 67 08 79 Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: (0228) 917750, Fax: (0228) 9177511

(sf)

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