Pressemitteilung |

Bundesregierung gefährdet betriebliche Altersversorgung

(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die von Bundesgesundheitsministerin Schmidt geplante Belastung der Versorgungsbezüge der Rentner mit dem vollen allgemeinen Krankenversicherungsbeitrag auf das Schärfste kritisiert.

Vizepräsident Sven Picker am 23. Mai dazu in Kiel: "Die rot-grüne Bundesregierung demontiert selber die von ihr so hoch gelobte private Eigenvorsorge fürs Alter. Hunderttausende haben bereits wegen massiver Kürzungen der Sozialrente geförderte Betriebsrentenmodelle abgeschlossen. Jetzt streicht ihnen die Regierung ausgerechnet die Betriebsrenten und die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst zusammen. Statt bisher den halben Beitragssatz, sollen sie künftig den vollen Beitrag entrichten. Damit wird ein erheblicher Teil der staatlichen Förderung klammheimlich wieder einkassiert. Betroffen sind auch alle, die schon Betriebsrenten und Zusatzversorgung beziehen. In Zahlen bedeutet das:

Bei einer Betriebsrente von 400 Euro und einem allgemeinen Beitragssatz von 14 Prozent wird der Rentner mit 56 Euro belastet. Beträgt die Zusatzversorgung 200 Euro, so werden immerhin noch 28 Euro fällig." Nach Ansicht des SoVD ist das Vorhaben auch deshalb makaber, weil ausgerechnet die Rentner als einzige Kassenmitglieder im Rahmen der Gesundheitsreform höhere Beiträge entrichten sollen. Gleichzeitig werden alle geschont, die über erhebliche Miet- und Zinseinkünfte verfügen oder mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Sven Picker weiter: "Im Übrigen scheint Chaos inzwischen Methode bei der rot-grünen Sozialpolitik zu sein: Durch die Hartzgesetze (z. B. geringfügige Beschäftigung) und die zusätzliche Altersvorsorge (beitragsfreie Entgeltumwandlung) gehen Renten- und Krankenversicherung hohe Einnahmen verloren. Die sollen jetzt offenbar die Bezieher von Betriebsrenten wieder ausgleichen. Das ist Politik ohne Sinn und Verstand. Da wird nur von der rechten in die linke Tasche gewirtschaftet."

Nach Informationen des SoVD soll von dieser Regelung sogar die rein private Altersvorsorge betroffen sein, soweit diese in irgendeiner Form vom Arbeitgeber nur organisiert wird. Sven Picker: "Dies wäre nicht nur ein schwerer Schlag für die betriebliche, sondern dann auch für die private Altersvorsorge."

Quelle und Kontaktadresse:
Sozialverband Deutschland e.V. (ehemals Reichsbund) Beethovenallee 56-58, 53173 Bonn Telefon: 0228/9564-0, Telefax: 0228/9564-145

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