Pressemitteilung |

Bundesrat entscheidet gegen Verbraucherinteressen / Obligatorische Rindfleischetikettierung längst überfällig - Mehr Geld für Lebensmittelüberwachung gefordert

(Bonn) - Als einen Rückschritt in Sachen Verbraucherinformation hat die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) die Bundesratsentscheidung zur Rindfleischetikettierung am 14. Juli bezeichnet. Eine Pflicht zur eindeutigen und nachvollziehbaren Kennzeichnung von Rindfleisch ist aufgrund des BSE-Skandals dringend notwendig und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden, so die Verbraucherschützer. Genau dazu aber hat das jetzige Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern über die Kosten der Kontrollen geführt. Der geplante Termin der Gesetzesänderung zum 1. September ist nun nicht mehr einzuhalten. Bund und Länder sollten aber alles daran setzen, sich so schnell wie möglich zu einigen, fordert die AgV.

Die Bundesländer müssen auf jeden Fall mehr finanzielle Mittel für die Lebensmittelüberwachung bereit stellen, verlangen die Verbraucherverbände. Der Rotstift, den fast alle Länder bei ihren Überwachungsbehörden angesetzt haben, hat schon heute zu Lücken im gesundheitlichen Verbraucherschutz geführt. Wenn die Etikettierung von Rindfleisch zur Pflicht wird, müssen die Vorschriften auch wirksam überprüft werden können. Dazu sind deutlich höhere personelle Kapazitäten in der Lebensmittelüberwachung unabdingbar, so die AgV.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V. (AGV) Heilsbachstr. 20, 53123 Bonn Telefon: 0228/64890 Telefax: 0228/644258

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