Pressemitteilung |

Bundesrat blockiert Verbraucherschutz im Internet / Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik nicht ausgeschlossen

(Bonn) - Gegen eine "Lex Buchhandel" beim Internet-Einkauf hat sich die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) gewandt. Auf Druck des Online-Buchhandels hat der Bundesrat dem Gesetz über Fernabsatzverträge am Freitag die Zustimmung verweigert und damit das pünktliche Inkrafttreten von wichtigen Verbraucherschutzbestimmungen im Online-Handel unmöglich gemacht. Zudem wird so die fristgerechte Umsetzung der EU-Fernabsatzrichtlinie Anfang Juni verhindert.

Für Versand- und Online-Buchhändler soll es in puncto Rückgaberecht eine Ausnahmeregelung geben. Die Kosten der Rücksendung sollen demnach nicht die Anbieter von Büchern tragen müssen, da diese Belastung für die Branche nicht zumutbar sei. Diese Argumente sind aus Sicht der Verbraucherschützer nicht stichhaltig. Nach unbewiesenen Behauptungen der Versandbuchhändler liegt die Rücksendequote bei rund zehn Prozent. Im sonstigen Versandhandel können die Anbieter dagegen seit Jahren mit höheren Rücksendequoten gut leben, meint die AgV.

Das beabsichtigte kundenfreundliche Widerrufs- bzw. Rückgaberecht wird auf diese Weise wirtschaftlich ausgehebelt, betont die AgV. Denn die regelmäßige Übernahme der Rücksendekosten wird die Kunden davon abhalten, dieses Recht auch auszuüben.

Für die AgV ist zudem nicht nachvollziehbar, warum der Online-Buchhandel seine Bedenken nicht während des normalen Gesetzgebungsverfahrens, sondern erst in letzter Sekunde über den Bundesrat vorgebracht hat. Der Bundesrat macht sich damit Interessen einer einzelnen Branche zu Eigen, ohne dass konkrete Länderinteressen zu erkennen wären. Dies ist auch ein bedenkliches Beispiel für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben.

Der von der EU gesetzte Umsetzungstermin für die Richtlinie kann schon jetzt nicht mehr eingehalten werden. Wenn nun Verbraucher auf Grund der verspäteten Umsetzung geschädigt werden, besteht nach Einschätzung der AgV eine Schadenersatzpflicht der Bundesrepublik Deutschland. Der Förderung des Einkaufs per Internet und des dazu notwendigen Verbrauchervertrauens hat der Bundesrat mit der Verzögerung einen Bärendienst erwiesen.

Quelle und Kontaktadresse:
AGV

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