Pressemitteilung |

Bürokratismus bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes / Absurdes Ablenkungsmanöver von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles

(Bonn) - Zur Begründung des Bürokratie-Wahnsinns bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes zieht Bundesarbeitsministerin Nahles Regelverstöße im Gebäudereiniger-Handwerk heran, die mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes nicht das Geringste zu tun haben.

Fakt ist:

1. Das Gebäudereiniger-Handwerk verfügt seit Jahrzehnten über allgemeinverbindliche Mindestlöhne und seit 2007 über einen tariflichen Mindestlohn nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz. Dieser beträgt in Westdeutschland für die Lohngruppe 1 9,55 Euro und für die Lohngruppe 6 12,65 Euro und in Ostdeutschland für die Lohngruppe 1 8,50 Euro und für die Lohngruppe 6 10,63 Euro. Für diese Löhne besteht eine Aufzeichnungspflicht nach dem Entsendegesetz seit 2007 für jede geleistete Stunde.

2. Bundesarbeitsministerin Nahles hat mit einer bürokratischen Verordnung insbesondere für das Baugewerbe und das Gebäudereiniger-Handwerk Aufzeichnungspflichten für jede geleistete Arbeitsstunde auch für die technischen/kaufmännischen Angestellten, die unter 2.958 Euro verdienen, eingeführt. Jetzt muss sowohl das Baugewerbe als auch das Gebäudereiniger-Handwerk für die Beschäftigten, die im mittleren Management arbeiten und in der Regel deutlich mehr als die tariflichen Mindestlöhne verdienen, jede einzelne Stunde aufzeichnen. Damit soll vermieden werden, dass in diesen Bereichen die technischen und kaufmännischen Angestellten weniger als 8,50 Euro verdienen. Das ist absurd, da diese technischen und kaufmännischen Angestellten deutlich mehr als die tariflichen Mindestlöhne verdienen und eine Aufzeichnungspflicht in diesen Fällen mit dem gesetzlichen Mindestlohn nichts, aber auch gar nichts zu tun hat!

3. Für fast alle übrigen Branchen in der Wirtschaft bestehen, außer bei geringfügig Beschäftigten, keine Aufzeichnungspflichten für die geleisteten Arbeitsstunden. Hier passiert bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro tatsächlich NICHTS, also keine Aufzeichnungspflichten für den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro, sondern nur bei den technischen und kaufmännischen Angestellten im Baugewerbe und in der Gebäudereinigung!

Das ist Bürokratismus pur für die Mitarbeitergruppen, die deutlich über 8,50 Euro verdienen, wohingegen bei Branchen, für die der Mindestlohn erst eingeführt worden ist, keine Aufzeichnungspflichten bestehen sollen. Wie absurd ist das denn? Will das Bundesarbeitsministerium ernsthaft erklären, dass der gesetzliche Mindestlohn für die technischen und kaufmännischen Angestellten in der Gebäudereinigung eingeführt worden ist? Für eine Gruppe, die bislang noch nie in Verdacht stand, unter 8,50 Euro zu verdienen?

Abschließend noch ein klares Bekenntnis des Gebäudereiniger-Handwerks zum Mindestlohn und zu seiner staatlichen Verfolgung durch die Zollbehörden.

Missbrauch kommt vor, ist sozial nicht zu rechtfertigen und führt zu einem unfairen Wettbewerb innerhalb des Gebäudereiniger-Handwerks. Deshalb stehen wir zum tariflichen Mindestlohn, auch in den aktuellen Höhen, die zum Teil sehr deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Für absurde Begründungen eines nicht ernsthaft zu erklärenden Bürokratieaufbaus ist das Gebäudereiniger-Handwerk der falsche Ansprechpartner!

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks Pressestelle Dottendorfer Str. 86, 53129 Bonn Telefon: (0228) 917750, Fax: (0228) 9177511

(wl)

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