Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Brüssel bestätigt Auffassung des BDE

(Köln) - Erneut fühlt sich der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. – BDE (Köln) in seiner Auffassung bestätigt, dass eine Ausdehnung der Überlassungspflichten auf jene Abfälle aus Industrie und Gewerbe, die verwertbare Komponenten enthalten, den europäischen Regelungen widerspricht. Die EU-Kommission hatte jüngst in Gesprächen mit dem Bundesumweltministerium verdeutlicht, dass zur Verwertung geeignete Abfälle als handelbare Ware einzustufen sind. Für solche Güter dürfe es keine nationalen Barrieren geben, die den freien Warenverkehr behindern oder gar verhindern.

Die 54. Umweltministerkonferenz hatte eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die nach Wegen suchte, wieder mehr Material für die nicht ausgelasteten Beseitigungsanlagen der öffentlichen Hand zu beschaffen. So plante man, bestimmte Abfallarten und gemischt anfallende Reste – etwa die hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle – wieder dem kommunalen Regime zu unterwerfen. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ordnet diese zur Verwertung bestimmten Fraktionen dem freien Markt zu. Dieser Wunsch der Bundesländer war vom BDE mehrfach strikt zurückgewiesen worden, weil damit das Ziel des Gesetzes verfehlt würde, neben der Abfallvermeidung vorrangig im Sinne der Ressourcenschonung die Abfallverwertung zu fördern.

BDE-Hauptgeschäftsführer Billigmann: „Das wäre eine Rolle rückwärts für die Kreislaufwirtschaft.“ Ein vom BDE beim Kölner Rechtsprofessor Dr. Tettinger in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte die Verbandsmeinung untermauert. Auch Tettinger kommt zu dem Ergebnis, dass der Länderplan gegen das Prinzip der Warenverkehrsfreiheit verstieße. Somit wäre die beabsichtigte Änderung mit EU-Recht nicht kompatibel. Nun hat auch die Kommission ihre Auffassung unmissverständlich dargelegt. Sie hält die gewünschte Regelung für unvereinbar mit den europarechtlichen Vorgaben.

Billigmann: „Hier werden wir in unserer Meinung erneut durch Brüssel bestätigt. Der Versuch der Länder, durch eine Gesetzesnovelle wieder für mehr Auslastung der Deponien und Müllverbrennungsanlagen zu sorgen, ist untauglich. Wir haben wiederholt als Alternative ein Programm zur Stilllegung jener Deponien gefordert, die nicht den strengen Anforderungen der TASi genügen. Dann käme es automatisch zu höheren Andienungsmengen bei den Deponien, die dem Stand der Technik entsprechen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/9347000 Telefax: 0221/93470090

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