Pressemitteilung | Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.

Börsenverein begrüßt EuGH-Urteil zur Buchpreisbindung

(Frankfurt am Main) - Mit "Genugtuung" hat der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Roland Ulmer, das am 3. Oktober ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Buchpreisbindung begrüßt. Die Luxemburger Richter haben entschieden, dass eine nationale Buchpreisbindung mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Ulmer: "Das klare Urteil des EuGH wird auch die Rechtsauffassung der Bundesregierung in Bezug auf Reimporte zur Umgehung der Preisbindung stärken."

Die Entscheidung stützt auch die Argumentation des deutschen Buchhandels zur Problematik des grenzüberschreitenden Handels, denn die vom Europäischen Gerichtshof nun bestätigten nationalen Preisbindungssysteme müssen lückenlos sein, um funktionieren zu können. Zwar hatte schon vor diesem neuesten Urteil der Europäische Gerichtshof mehrfach entschieden, dass die "Loi Lang", das französische Preisbindungsgesetz, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Allerdings erfolgten diese Entscheidungen vor dem Inkrafttreten des Binnenmarkts. Die jüngste Entscheidung erging aufgrund einer Klage der französischen Firma Echirolles Distribution. Die Buchhandlung hatte 1997 Bücher außerhalb der Preisbindung verkauft und war deshalb von einem Gericht in Grenoble zu Schadensersatz verurteilt worden.

Quelle und Kontaktadresse:
Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V. Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt Telefon: 069/13060 Telefax: 069/13062 01

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