Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Biomasseverordnung im Kabinett verabschiedet

(Bonn/Berlin) - „Die Verabschiedung der Biomasseverordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer modernen und ressourcenschonenden Energiewirtschaft“. Dies erklärte die Geschäftführerin des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), Bonn/Berlin, Dr. Beate Kummer, zu den jüngsten Beschlüssen der Bundesregierung.

„Die Bundesregierung konkretisiert jetzt den Begriff der `Biomasse´, was im Zusammenhang mit dem Erlass des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) noch ausstand“, erläuterte sie. Der bvse begrüße insbesondere, dass nach dem vorliegenden Entwurf die Verbrennung auch von Althölzern der Kategorie III und IV in geeigneten Anlagen nach EEG gefördert werden soll.

Die vom bvse vertretene mittelständische Entsorgungswirtschaft habe allerdings „erhebliche Probleme“ mit der Ungleichbehandlung von Gülle und Klärschlamm im Sinne der Biomasseverordnung, so Kummer. Bei diesen Gemischen würde es sich generell um Ausscheidungen beziehungsweise Abwasser von Menschen und Tieren handeln. Die jüngsten Diskussionen um Schweinemast-Skandale hätten gezeigt, dass in der Gülle neben den organischen und anorganischen Abbauprodukten Substanzen enthalten sein könnten, die von den Tieren unverdaut ausgeschieden und unbehandelt verwertet würden. Solche Abbauprodukte und organische Inhaltsstoffe könnten in Verbrennungsprozessen aber vollständig zerstört werden. Deshalb plädiere der bvse dafür, den Klärschlamm neben der Gülle in den Geltungsbereich der Verordnung aufzunehmen.

Es gibt nach Darstellung der bvse-Geschäftsführerin bereits in mehreren Bundesländern Erlasse zum Verbot der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung. Die Mengen der anfallenden Klärschlämme und der Gülle seien aber so erheblich, dass derzeitig bestehende alternative Entsorgungskapazitäten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung ständen.

In einem Schreiben an die zuständigen Bundestagsabgeordneten wies der bvse laut Kummer darauf hin, dass eine Verbrennung gemäß Biomasseverordnung sinnvoll sei, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und die darin enthaltenen Stoffe energetisch zu nutzen. „Dem Klima- und Ressourcenschutz wird wesentlich effektiver Rechnung getragen, wenn statt fossiler Energieträger bioorganische Substanzen verbrannt werden“, betonte die bvse-Geschäftsführerin abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (BVSE) Hohe Str. 73 53119 Bonn Telefon: 0228/988490 Telefax: 0228/9884999

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