Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Betriebliche Auslandserfahrung in der Berufsbildung fördern

(Berlin) - In Deutschland hängt circa jeder vierte Arbeitsplatz direkt oder indirekt vom Export ab. Deshalb brauchen die Betriebe auslandserfahrene und fremdsprachenversierte Mitarbeiter und Nachwuchskräfte. Lern- und Arbeitserfahrungen - insbesondere junger Menschen - im Ausland sind vor diesem Hintergrund ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung. Sie fördern nicht nur das Erlernen und Verstehen von Sprache und Kultur des Gastlandes, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung.

Deutschland verfehlt nationale Zielmarke für Auslandserfahrung in der Beruflichen Bildung

Der Deutsche Bundestag hatte 2013 als nationales Ziel beschlossen, dass bis 2020 zehn Prozent der Absolventen der Beruflichen Bildung Auslandserfahrungen machen sollen. 2018 lag die nationale Mobilitätsquote schätzungsweise bei sechs Prozent. Das heißt: Deutschland wird sein nationales Mobilitätsziel voraussichtlich verfehlen. Aufgrund des Brexit und bürokratischer Hürden drohen die Zahlen künftig sogar eher wieder zu sinken. Denn das Vereinigte Königreich (UK) ist mit rund 7.600 ERASMUS+-Auslandsstipendien im Jahr 2018 das wichtigste Zielland für deutsche Auszubildende. Die bei einem Ausscheiden von UK aus ERASMUS+ wegfallenden deutschen Azubi-Auslandspraktika werden sich voraussichtlich nicht durch andere Länder auffangen lassen.

Berufliche Bildung in ERASMUS+ stärken

Während ein Auslandssemester im Studium schon fast selbstverständlich ist, sind Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung eher noch die Ausnahme. Umso wichtiger, dass die Berufliche Bildung in den bildungspolitischen Initiativen der EU einen höheren Stellenwert erhält. Das greifen auch die Kommissionsvorschläge zur Weiterführung des EU-Bildungsprogrammes ERASMUS+ für den Zeitraum 2021-2027 auf. In Deutschland läuft etwa jeder zweite Auslandsaufenthalt in der Beruflichen Bildung über ERASMUS+. Die vom DIHK kritisierte "Hochschullastigkeit" des Programms wurde zumindest finanziell zugunsten der Beruflichen Bildung relativiert. Dennoch sind für die Hochschulbildung im Zeitraum von 2017 bis 2027 künftig 8,6 Milliarden Euro für die Berufliche Bildung aber nur 5,2 Milliarden vorgesehen, um die grenzüberschreitende Mobilität in der Beruflichen Bildung europaweit zu stärken.

Rahmenbedingungen für Ausbildungsbetriebe verbessern und Beratung ausbauen

Gleichzeitig gilt es, Mobilitätshemmnisse weiter abzubauen. Um den betrieblichen Erfordernissen und auch den individuellen Möglichkeiten von Auszubildenden gerecht zu werden, sollte ERASMUS+ sowohl kurze als auch längere Aufenthalte im Ausland fördern. Die Antragstellung muss erleichtert werden und das ganze Jahr durchgängig möglich sein. Zudem sollte das neue EU-Bildungsprogramm auch sprachliche und interkulturelle Vorbereitungsmaßnahmen mit systematischer Lernbegleitung für Auszubildende fördern. Neben der Finanzierung dürfen aber auch unterstützende Informations- und Beratungsstrukturen im Bereich der Beruflichen Bildung nicht fehlen. Durch eine klare rechtliche Verankerung im Berufsbildungsgesetz haben sich die Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte bereits verbessert. Außerdem bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Bundesprogramm "Berufsbildung ohne Grenzen" seit 2009 auch bei den Kammern angesiedelte betriebliche Beratung und Unterstützung. Wichtig ist es, diese Strukturen aus Finanzierungsprogrammen und betrieblicher Begleitung zu stärken und enger zu verzahnen. Nur so kann mittelfristig eine in den Betrieben etablierte Mobilitätskultur dazu beitragen, Attraktivität wie auch auf Internationalisierung des nationalen Berufsbildungssystems voranzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
(DIHK) Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(cl)

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