Pressemitteilung | Weiterbildung Hessen e.V.

Berufsabschluss nachholen und Ausgaben für die Weiterbildung steuerlich geltend machen

(Frankfurt am Main) - Die jährliche Abgabe der Steuererklärung wird von vielen oft nur als lästige Pflicht betrachtet. Übersehen wird dabei häufig, dass sich durch die Steuererklärung unter Umständen erhebliche Einsparpotenziale ergeben. So sind zum Beispiel die Kosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich als Werbungskosten vollständig absetzbar - unabhängig davon, ob es sich um einen Präsenzlehrgang oder Online-Kurs handelt. Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Fort- und Weiterbildungen ist es, dass die Maßnahmen die berufliche Handlungsfähigkeit des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin erhalten, anpassen oder erweitern.

An- oder ungelernte Beschäftigte mit Wohnsitz in Hessen können jedoch in doppelter Weise finanziell profitieren: Wer jetzt seinenBerufsabschluss nachholt, kann nicht nur die Kosten für die Nachqualifizierung vollständig als Werbungskosten absetzen, sondern zusätzlich über die hessische Initiative ProAbschluss auch noch einen Zuschuss zu den Kosten der Weiterbildungsmaßnahme erhalten.

Christian Spahn, Geschäftsführer von Weiterbildung Hessen e. V. erläutert hierzu: "50 Prozent der Teilnahme und/oder Prüfungsgebühren bis maximal 4.000 Euro pro Qualifizierungsscheck werden im Rahmen der Nachqualifizierung über ProAbschluss durch den Europäischen Sozialfonds und das Land Hessen übernommen. Darüber hinaus ist es möglich, den Eigenanteil sowie weitere Kosten der Weiterbildung teilweise zurückzuerhalten - und zwar im Rahmen der Einkommensteuererklärung".

In voller Höhe als Werbungskosten steuerlich absetzbar sind:
- Der Eigenanteil für die Kurs- und Prüfungsgebühren im Rahmen von ProAbschluss
- Reisekosten zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft
- Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen
- Arbeitsmittel wie Fachbücher und Schreibmaterial

Die vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten gilt auch dann, wenn es sich bei der Nachqualifizierung über ProAbschluss um eine Erstausbildung handelt. Hierzu genügt das Bestehen eines Dienstverhältnisses.

Über ProAbschluss

Mehr als 325.000 Beschäftigte mit Wohnort in Hessen (13 Prozent aller hessischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) haben keinen anerkannten Berufsabschluss. Hier setzt die Initiative ProAbschluss des Landes Hessen an. Sie unterstützt sozialversicherungspflichtig Beschäftigte dabei, einen Berufsabschluss nachzuholen. ProAbschluss richtet sich an Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben, mindestens 21 Jahre alt sowie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und über keinen Berufsabschluss verfügen oder seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf arbeiten. Gefördert aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds werden im Bundesland Hessen Beratung und Finanzhilfen bereitgestellt, die das Nachholen eines Berufsabschlusses wesentlich erleichtern.

Quelle und Kontaktadresse:
Weiterbildung Hessen e.V. Dr. Rainer Behrend, Projektleiter, Marketing Eschersheimer Landstr. 61-63, 60322 Frankfurt am Main Telefon: (069) 91501290, Fax: (069) 915012929

(sf)

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