Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Belastungen von fünf Milliarden Mark durch Rentenreform und Grundsicherung

(Berlin) - Durch die Rentenreform und die Grundsicherung kommen nach Berech-nungen der kommunalen Spitzenverbände Belastungen in der Größenordnung von fünf Milliarden Mark auf die Kommunen zu. Der Deutsche Städtetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Landkreistag forderten deshalb in Berlin die Ministerpräsidenten der Länder auf, der Rentenreform in der vorliegenden Form die Zustimmung zu verweigern.

„Die Kommunen können und wollen auch weiterhin zuverlässige Einzelfallhilfe für sozial Bedürftige leisten. Dagegen ist es nicht ihre Sache, Verantwortung für immer mehr Bürgerinnen und Bürger zur dauerhaften Existenzsicherung zu übernehmen. Die geplante Grundsicherung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe des Bundes im Rahmen der Alterssicherung. Der Bund muss entweder seine Pläne für diese neue Sozialleistung fallen lassen oder die Ausgaben dafür in voller Höhe selbst tragen“, erklärten die Hauptgeschäftsführer Dr. Stephan Articus, Dr. Gerd Landsberg und Dr. Hans-Henning Becker-Birck.

Die künftige Belastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden Mark setze sich aus zwei Komponenten zusammen: der Mitfinanzierung der steuerlichen Förderung der privaten Vorsorge durch die Kommunen und der neuen Sozialleistung Grundsi-cherung. Die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge werde den Städten, Gemeinden und Kreisen künftige Steuerausfälle von jährlich bis zu gut drei Milliar-den Mark bescheren: bis zu 2,2 Milliarden Mark unmittelbare Steuerausfälle und weitere 1,2 Milliarden Mark aufgrund der Beteiligung der Kommunen an den Minder-einnahmen der Länder durch den sogenannten Steuerverbund. Diese Summen er-höhen sich noch einmal deutlich, wenn aktuelle Medienberichte zutreffen, wonach das Bundesfinanzministerium die Steuerausfälle falsch berechnet habe.

Die neue Grundsicherung für Altersrentner und erwerbsunfähige Personen ab dem 18. Lebensjahr einschließlich der zusätzlichen Verwaltungskosten werde mindes-tens auf eine zusätzliche Belastung von zwei Milliarden Mark hinauslaufen. Diese Summe gehe noch deutlich über bisherige Annahmen der Kommunen hinaus, weil der Gesetzentwurf kurz vor der Verabschiedung im Bundestag noch geändert wor-den sei und die Kostenschätzung des Bundesarbeits-ministeriums mehrere Fakten nicht berücksichtige:

- Anders als bei der Sozialhilfe wird bei der Grundsicherung nicht vermutet, dass der Lebensunterhalt durch Verwandte sichergestellt wird, die im selben Haushalt leben. Dadurch wird ein größerer Personenkreis, der bisher keine Sozialhilfe erhält, zu Be-ziehern der Grundsicherung - mit höheren Leistungen als in der Sozialhilfe.

- Die Grundsicherung sieht anders als das Bundessozialhilfegesetz eine Kostener-satzpflicht der Erben aus dem Nachlass für bezogene Sozialhilfe bzw. Grundsiche-rungsleistungen nicht vor. Die Erben werden damit zu Lasten der Kommunen be-günstigt.

- Es ist von den Kommunen ein höheres Taschengeld für Heim-bewohner zu zahlen, da die Grundsicherung als Eigenanteil bei der Heimkostenfinanzierung zu berück-sichtigen ist.

- Durch die Einbeziehung der Heimbewohner in die Grundsicherung werden die Kosten für den Lebensunterhalt von den Ländern bzw. höheren Kommunalverbän-den auf die Kommunen verlagert.

- Die Grundsicherung verursacht für die Kommunen zusätzliche Personal- und Sachkosten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: