Pressemitteilung | DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.

Belange von Deponien in einer gesetzlichen Regelung zusammenführen

(Hennef) - Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im September 2001 den Entwurf für eine Verordnung über Deponien und Langzeitlager, kurz Deponieverordnung (DepV), vorgelegt. In einem Schreiben an das Ministerium hat die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (ATV-DVWK) nun eine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgegeben. Dabei konzentrierte sich die Kritik der ATV-DVWK vor allem darauf, dass die rechtlichen Belange der Deponien und Langzeitlager neben der zu schaffenden Verordnung immer noch durch eine Vielzahl weiterer Rechtsvorschriften geregelt werden sollen. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers der ATV-DVWK, Dr.-Ing. Sigurd van Riesen, sollten die notwen-digen Regelungen zu einem einheitlichen Gesetzes- und Verordnungswerk zusammengefasst werden, um so Rechtsunsicherheiten durch Widersprüche und Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Einheitliches Gesetzes- und Verordnungswerk

Mit der Deponieverordnung soll die Deponierichtlinie der Europäischen Union vom Juli 1999 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu ist es nach Ansicht der ATV-DVWK erforderlich, die notwendigen gesetzlichen Regelungen für Deponien und Langzeitla-ger zu einem einheitlichen Gesetzes- und Verordnungswerk zusammenzufassen. Nach dem derzeitigen Entwurfsstand ist es aufgrund der in der Verordnung vorgesehenen Querverweise notwendig, erst in einer ganzen Reihe von Vorschriften nachzuschlagen, bevor man die gewünschte Information erhält. So enthält der Verordnungsentwurf unter anderem Querverweise zur Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und zur noch zu erlassenen Nachweisverordnung. Weiterhin gibt es zur Erfüllung der technischen Anforderungen noch Verweise auf die Technischen Anleitungen (TA) Abfall und Sied-lungsabfall. Dr. van Riesen: „Die ATV-DVWK würde es begrüßen, wenn, entsprechend dem ursprünglichen Ansatz, die Regelungen für die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge bzw. die Sicherung und Sanierung von Deponien im Rahmen eines gesetzlichen Gesetzes- und Verordnungswerkes zusammengefasst werden“. Ansonsten bestünde die Gefahr, so Dr. van Riesen weiter, „dass aus der Vielzahl der parallel zu beachtenden Vorschriften Rechtsun-sicherheiten resultieren“.

Widerspruchsfreie Klassifizierung der Deponien erforderlich

In dem Verordnungsentwurf ist eine Einteilung der Deponien in fünf Deponieklassen vorgesehen. Diese Einteilung der Deponien schließt nach Einschätzung der ATV-DVWK eine widersprüchliche Anwendung der Klassifi-zierung von Deponien nicht ausreichend aus, unter Umständen könnte ein Konflikt mit der europäischen Deponierichtlinie und der Abfallablagerungsverordnung auftreten. So geht beispielsweise aus dem Verordnungstext nicht hervor, dass die Deponieklasse Ib als Deponie im Sinne des § 3 Abs. 2 Abfallablagerungsverordnung ver-standen werden soll. Dazu ist erst die Begründung der Verordnung heranzuziehen. Zudem sind für die Deponieklasse Ia gar keine Grenzwerte festgelegt. Eine Verbesserung der Harmonisierung mit der europäischen Deponierichtlinie und der Abfallablagerungsverordnung sowie eine Verbesserung der allgemeinen Verständlichkeit wären in diesem Zusammenhang wünschenswert.

Eigene Verordnung für Baggergut sinnvoll

In Bezug auf das Baggergut regt die ATV-DVWK an, die Bedingungen für die Deponierung von Baggergut in einer eigenen Verordnung zu regeln, da Baggergut die hohen technischen Standards der Deponien nicht immer einhalten kann. So weist beispielsweise das frische Baggergut einen hohen Wassergehalt und einen relativ hohen Anteil an organischen Stoffen auf, die aufgrund der zukünftig ausschließlichen Deponierfähigkeit mineralischer Inertabfälle nicht abgelagert werden dürften. Falls eine solche Regelung nicht realisiert werden kann, ist anzustreben, in die Deponieverordnung auch Anforderungen für eine Baggergut-Monodeponie mit baggerguttypischen Kriterien aufzunehmen. Immerhin müssen aus dem Baggergutaufkommen der Länder (also aus Rückhaltebecken, Stauhaltungen, Entwässerungsgräben u.ä.) pro Jahr in der Bundesrepublik ca. 8 bis 10 Millionen Kubikmeter (Lahmeyer-Gutachten im Auftrag des BMU) untergebracht werden.

Innovative Techniken bei Oberflächenabdichtungen ermöglichen

Um die Anwendung kostengünstigster und innovativer Al-ternativen bei den Oberflächenabdeckungen von Deponien zu ermöglichen, ist es aus Sicht der ATV-DVWK sinnvoll, § 3 der Verordnung (Deponieerrichtung) entsprechend zu erweitern. So sollten kostengünstige und innovative Alternativen dann zugelassen werden, wenn der Betreiber nachweist, dass das von ihm gewählte Abdichtungssystem auf Dauer einen nachhaltigen und gleichwertigen Schutz ge-währleistet.

Quelle und Kontaktadresse:
ATV-DVWK Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. Theodor-Heuss-Allee 17 53773 Hennef Telefon: 02242/872 0 Telefax: 02242/872 135

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