Pressemitteilung | IG Metall - Industriegewerkschaft Metall

Beirat der IG Metall fordert weitere Korrekturen des Rentenreformkonzeptes

(Frankfurt/Main) - Die IG Metall fordert weitere Korrekturen des Rentenreformkonzeptes der Bundesregierung. Nach einer mehrstündigen Diskussion mit Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) bezeichnete der Beirat der IG Metall die bisher von der Bundesregierung gemachten Zugeständnisse als "bei weitem noch nicht ausreichend". Die Rentenversicherung müsse auch künftig den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard absichern, stellte das oberste Beschlussgremium der IG Metall zwischen den Gewerkschaftstagen in einer am Dienstag in Frankfurt verabschiedeten Resolution fest. Im Rahmen einer solidarischen und fairen Rentenreform müssten alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einbezogen und die Arbeitgeber auch in Zukunft paritätisch an der Finanzierung der Alterssicherung beteiligt bleiben.

Die IG Metall begrüßte, dass die Bundesregierung einen Teil der gewerkschaftlichen Forderungen zur Rentenreform aufgegriffen hat. Das gelte sowohl für die nun schon im kommenden Jahr geplante Rückkehr zur nettolohnorientierten Rentenanpassung als auch für die stärker nach sozialen Gerechtigkeitskriterien ausgerichteten Förderung der privaten Vorsorge. Auch den von der Bundesregierung zugesagten Rechtsanspruch auf Umwandlung von Lohn- und Gehaltsbestandteilen zur Altersvorsorge begrüßte der Beirat der IG Metall. Dies eröffne Anknüpfungspunkte für neue betriebliche und tarifliche Gestaltungsmöglichkeiten.

Diese Korrekturen reichten aber noch nicht aus. Die Pläne der Bundesregierung führten zu einer nicht akzeptablen Senkung des Niveaus der gesetzlichen Rentenversicherung und entlasteten ungerechtfertigt die Arbeitgeber. Der Beirat der IG Metall forderte daher die Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer modernen Erwerbstätigenversicherung. Außerdem müssten die Fördersummen für die Privatvorsorge erhöht beziehungsweise ein Teil dieses Geldes zur Stabilisierung des Rentenniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung bereit gestellt werden. Der IG Metall-Beirat forderte darüber hinaus den Vorrang für die betriebliche Altersversorgung und eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber daran. Schließlich müssten für die Umwandlung von Einkommensbestandteilen in Altersvorsorgebeiträge Höchstgrenzen festgelegt werden, um Einnahmeausfälle in der Sozialversicherung und den drohenden Druck auf Beitragserhöhungen zu begrenzen.

Der Beirat der IG Metall sieht vor dem Hintergrund der bereits erreichten Veränderungen eine realistische Chance zur Durchsetzung eines solidarischen Rentenreformkonzeptes. Voraussetzung sei die Fortsetzung der bereits begonnen Informations- und Mobilisierungsoffensive. "Dabei kommt den geplanten bundesweiten Informationswochen im September und den am 14. und 21. Oktober geplanten bezirklichen Aktionstagen besondere Bedeutung zu", heißt es in der vom Beirat der IG Metall verabschiedeten Resolution.

Anlage Resolution des Beirates der IG Metall

Handeln für Arbeit und soziale Gerechtigkeit
Für eine solidarische und faire Reform der Rentenversicherung
Resolution des Beirates der IG Metall

Seit Monaten wird politisch über die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland gestritten. Die Bundesregierung plant eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit massiven Nachteilen verbunden wäre. Die umlagefinanzierte Sozialversicherungsrente soll gekürzt werden, um den zu erwartenden Anstieg des Beitragssatzes zur Rentenversicherung zu drosseln. Die so entstehende Sicherungslücke soll durch eine private, nur von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu finanzierende Zusatzvorsorge geschlossen werden. Diese Privatvorsorge soll aus Steuermitteln gefördert werden.

Die IG Metall wendet sich weder pauschal gegen eine Reform der gesetzlichen Rentenversicherung, noch gegen Maßnahmen zur Förderung einer ergänzenden Zusatzvorsorge. Die Pläne der Bundesregierung lehnt sie jedoch insbesondere deshalb ab, weil diese das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung in einem inakzeptablen Ausmaß senken und die Arbeitgeber ungerechtfertigt bei der Sozialstaatsfinanzierung entlasten würde.

Die IG Metall begrüßt es, dass die Bundesregierung auf der Grundlage der gewerkschaftlichen Aktivitäten bereit war, unseren Forderungen entgegen zu kommen. Dies gilt für die Zusage,

- schon in 2001 zur nettolohnorientierten Rentenanpassung zurück zu kehren,

- die Förderung der privaten Vorsorge wesentlich stärker nach sozialen Gerechtigkeitskriterien auszurichten und

- einen Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung zur Altersvorsorge einzuführen, der Anknüpfungspunkte für betriebliche bzw. tarifliche Gestaltungen eröffnet.

- Gleichwohl reichen diese Zugeständnisse bei weitem noch nicht aus, um den Kriterien einer solidarischen und fairen Rentenreform gerecht zu werden. Die IG Metall setzt sich nach wie vor mit Nachdruck für ein solidarisches Reformkonzept ein, um auf die Herausforderungen einer veränderten Arbeitswelt und des demografischen Wandels angemessen zu reagieren. Ein solches Reformkonzept muss dafür Sorge tragen,

- dass die soziale Rentenversicherung im Regelfall den im Arbeitsleben erreichten Lebensstandard auch im Alter sichert,

- dass alle Erwerbstätigen und alle Generationen in eine solidarische Verteilung der Finanzierungslasten einbezogen und

- dass die Arbeitgeber auch in Zukunft gemäß der deutschen Sozialstaatstradition paritätisch an der Finanzierung einer solidarischen Alterssicherung beteiligt werden.

- Mit Blick auf diese Zielsetzung halten wir übereinstimmend mit dem DGB die Realisierung insbesondere folgender Forderungen für unverzichtbar:

- die Weiterentwicklung der Rentenversicherung zu einer modernen Erwerbstätigenversicherung

- die Verschiebung der jetzt ab 2001 geplanten Einbeziehung der Beiträge zum Aufbau einer Privatvorsorge bei der jährlichen Rentenanpassung,

- die Erhöhung der Fördersumme für die Privatvorsorge bzw. die Bereitstellung eines Teils dieser Summe zur Stabilisierung des Rentenniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung

- den Vorrang für die betriebliche Altersvorsorge und eine angemessene Beteiligung der Arbeitgeber daran,

- die Festlegung einer Höchstgrenze bei der Entgeltumwandlung, um die Einnahmeausfälle in der Sozialversicherung und den drohenden Druck in Richtung Beitragssatzerhöhungen zu begrenzen.

Die Gespräche der letzten Tage haben weitere Bewegung im Sinne dieser Forderungen gebracht. Dies zeigt: Wir haben eine realistische Chance zur Durchsetzung eines solidarischen Reformkonzeptes, wenn wir unsere bereits begonnene Informations- und Mobilisierungsoffensive mit aller Entschiedenheit fortsetzen. Dabei kommt den geplanten bundesweiten Informationswochen im September und den für den 14. bzw. 21. Oktober geplanten bezirklichen Aktionstagen eine besondere Bedeutung zu. Dabei wird die IG Metall in ihrer Mobilisierung der geplanten Reform der Betriebsverfassung und der Neuregelung des so genannten Beschäftigungsförderungsgesetzes die gleiche Aufmerksamkeit wie der Rentenreform widmen.

Die IG Metall erwartet von der Bundesregierung, die notwendigen Reformen zügig und nach den Kriterien der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit umzusetzen. Wie vor der Bundestagswahl 1998 besteht unser Ziel auch heute darin, gemeinsam für mehr Arbeit und soziale Gerechtigkeit zu streiten.

Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Metall (IGM) Lyoner Str. 32, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66930 Telefax: 069/66932843

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