Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Bei Vogelgrippe Augenmaß bewahren / Deutscher Tierschutzbund kritisiert beabsichtigten Alleingang Niedersachsens

(Bonn) - Der Deutsche Tierschutzbund erwartet, dass der niedersächsische Landwirtschaftsminister bei den präventiven Maßnahmen zur Vogelgrippe Augenmaß bewahrt. Der Verband teilt die Auffassung des Bundes und der Mehrheit der Bundesländer, dass eine Aufstallungsverpflichtung derzeit nicht erforderlich ist.

Der niedersächsische Landwirtschaftsminister Ehlen will entgegen der Linie der Bundesregierung eine Eilverordnung erlassen, in der die Verpflichtung enthalten ist, Auslauf- und Freilandhaltungen in einigen Regionen zu beenden und die Tiere für einen längeren Zeitraum einzustallen. Nach Auffassung des Deutschen Tierschutzbundes sollte eine solche Aufstallungsverfügung nur in einer wirklich konkreten Gefährdungssituation erlassen werden. Eine detaillierte Risikobewertung für Niedersachsen fehlt bislang. Die im Nachbarland Niederlande verfügte Aufstallungspflicht wird von der EU-Kommission bereits kritisiert.

„Es gilt nun, neben den schon vom Bund getroffenen Präventivmaßnahmen eine effiziente Bekämpfungsstrategie zu entwickeln, die ein Maximum an Schutz für Menschen bietet, aber auch dem Tierschutz Rechnung trägt“, erklärt Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Der Deutsche Tierschutzbund warnt den niedersächsischen Minister zudem davor, die Geflügelpest zu nutzen, um die Auslauf- und Freilandhaltungen ins Abseits zu drängen. Die Stallhaltung von Geflügel ist kein Allheilmittel gegen Seuchen. Ziel aller Bemühungen in diesen Tagen muss es zudem sein, eine ausreichende Bevorratung an Geflügel-Impfstoffen sicherzustellen, um im Ernstfall rasch und unbürokratisch Ringimpfungen organisieren zu können und den Ausbruch schnellstens einzudämmen. Gerade am Beispiel der Vogelgrippe wird erneut deutlich, wie eng Tier- und Verbraucherschutz miteinander verbunden sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Baumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: 0228/604960, Telefax: 0228/6049640

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