Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

BTE gegen neue Lastschriftgebühr / Interbankenentgelt angemeldet

(Berlin) - Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), in dem alle Banken und Sparkassen zusammengeschlossen sind, hat letzte Woche das so genannte Interbankenentgelt für elektronische Lastschriftverfahren beim Bundeskartellamt angemeldet. Diese Gebühr in Höhe von 0,35 DM je Transaktion soll nach den Plänen der Kreditwirtschaft auf den Einzelhandel abgewälzt werden.

Damit würde sich insbesondere das gerade im Textileinzelhandel weit verbreitete „ungesicherte" elektronische Lastschriftverfahren mit Unterschrift (ELV) deutlich verteuern. Selbst die Kosten für das bankengestützte POZ-Verfahren würde dann erheblich steigen. Außerdem soll sich nach dem Willen der Banken die Mindestgebühr von electronic cash von 0,15 auf 0,25 DM je Transaktion erhöhen.

Allein dem Textileinzelhandel drohen bei Genehmigung und Überwälzung des Interbankenentgeltes Kostenerhöhungen von mehr als 70 Mio. DM pro Jahr. Der BTE wird deshalb unter Federführung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels kartellrechtlich gegen diese neue Belastung vorgehen. Bereits im Vorfeld der Anmeldung des Gebührenkartells führten die Handelsverbände vertrauliche Gespräche mit dem Kartellamt. Offenbar nicht ohne Erfolg: Ende vergangener Woche äußerte der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Gebühr mit dem Wettbewerbsrecht.

Hinweis: Wegen der Tragweite der Entscheidung des Bundeskartellamtes für den Textileinzelhandel hat BTE-Präsident Klaus Magnus eine Reihe größerer Unternehmen der Branche gebeten, sich an den nicht unbeträchtlichen Kosten des Verfahrens finanziell zu beteiligen. Interessierte Sponsoren wenden sich bitte an den BTE, Dr. Siegfried Jacobs, Tel. 0221/921509-40.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) An Lyskirchen 14 50676 Köln Telefon: 0221/9215090 Telefax: 0221/92150910

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