Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

BGL appelliert an Bundeskanzler Schröder

(Frankfurt am Main) – Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat an Bundeskanzler Schröder appelliert, die drohende Vernichtung zahlreicher Existenzen im deutschen Transportgewerbe durch die Erhöhung der Mineralölsteuer im Zuge der Ökosteuerreform durch Wahrnehmung seiner Richtlinienkompetenz zu verhindern.



Erklärtes Ziel der Bundesregierung sei es, Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen. Dazu solle die Steuerreform einen wichtigen Beitrag leisten. Der deutsche Güterkraftverkehr, so betont der BGL, trage die grundsätzliche Überlegung mit, Arbeitskosten zu senken und gleichzeitig die Ressourcenbesteuerung anzuheben. Allerdings müsse gewährleistet sein, dass alle im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen keine zusätzliche Kostenbelastung erfahren. Jedoch sei dem deutschen Güterkraftverkehrsgewerbe - im Gegensatz zum verarbeitenden Gewerbe, zur Landwirtschaft sowie zu einigen Bereichen des Schienenverkehrs und zum ÖPNV - eine adäquate Entlastung versagt geblieben. Das heimische Transportgewerbe stehe jedoch in einem immer härteren Wettbewerb mit Unternehmen aus der EU und den MOE-Staaten. Bereits nach der ersten Stufe der Ökosteuerreform schrieben zahlreiche Betriebe im deutschen Transportgewerbe rote Zahlen. “Es ist absehbar, dass Tausende von Arbeitsplätzen im Transportgewerbe durch diese programmierte Verringerung der Ertrags- und Investitionskraft deutscher Transportunternehmen verloren gehen”, so der BGL. Dem Güterkraftverkehrsgewerbe bleibe ohne Intervention des Bundeskanzlers nur noch der Gang vor das Bundesverfassungsgericht, um massive Existenz- und Arbeitsplätzevernichtung im Güterkraftver-kehrs-gewerbe zu verhindern.



Der BGL erinnert den Bundeskanzler daran, dass er es mit seiner Richtlinienkompetenz in der Hand habe, auch für das deutsche Transportgewerbe eine politische Wende herbei zu führen und für Chancengleichheit im harten europäischen Wettbewerb zu sorgen. Dass die Besteuerung von Mineralöl im europäischen Wettbewerb keine “Nebensächlichkeit” darstelle, beweise nicht zuletzt das Entgegenkommen der französischen Regierung in Reaktion auf die jüngsten Blockaden in Frankreich, dem Transportgewerbe einen erheblichen Teil der entrichteten Mineralölsteuer zurückzuerstatten. Ausserdem erhielten französische Unternehmen öffentliche Beihilfen zwischen 15.000 FF und 21.500 FF pro Jahr und Mitarbeiter.



Der BGL fordert den Bundeskanzler auf, das gesetzte Ziel, mehr Arbeitsplätze in Deutschland zu schaffen, auch für deutsche Transportunternehmen zu verwirklichen. “Mittelständische Existenzen sind kein Experimentierfeld, wenn sie erst einmal zur Firmenaufgabe gezwungen oder in den Konkurs getrieben wurden”, so der BGL.



Schließlich seien auch, so betont der BGL mit Nachdruck, alle verkehrspolitischen Hoffnungen, durch Verteuerung des Straßengüterverkehrs mehr Güter auf die Schiene zu leiten, höchst unrealistisch und in der objektiven Umweltbilanz zudem umstritten. Massive Mineralölsteuererhöhungen in Deutschland drängten zwar deutsche Unternehmen aus dem Wettbewerb, diese Transporte würden jedoch nicht durch die Bahn, sondern durch ausländische Transportbetriebe durchgeführt.



Quelle: BGL

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