Pressemitteilung | (BDI) Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.

BDI zur Unternehmenssteuerreform: Mittelstand setzt auf Nachbesserung

(Berlin) - Anlässlich der 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag zur Unternehmenssteuerreform mahnte der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) noch einmal eindringlich, die erhebliche Schieflage des Steuersenkungsgesetzes zu Lasten der Personenunternehmen deutlich zu korrigieren. Regierung und Opposition müssten aufeinander zugehen und im Vermittlungsverfahren insbesondere eine stärkere Ermäßigung des Einkommensteuertarifs und eine weitergehende Senkung des Spitzensteuersatzes unter 40 Prozent vereinbaren. Daneben müssten Veräußerungsgewinne der Personenunternehmen ebenso wie bei Kapitalgesellschaften steuerfrei bleiben.

Angesichts der massiven Vorbelastung der Wirtschaft mit rund 30 Mrd. DM aus dem sogenannten Steuerentlastungsgesetz sei die zweifache Verschärfung der Abschreibungsbedingungen weit überzogen. Wenn die Politik an die positiven Wirkungen ihrer eigenen Reform glaube, müsse sie auch die wachstumsbedingten Steuermehreinnahmen, wie sie sich jetzt in der neuesten Steuerschätzung abzeichneten, zur Finanzierung einsetzen. Gleiches müsse auch für die erwarteten Zinsentlastungen infolge der Sondererlöse aus der Versteigerung der Mobilfunklizenzen gelten.

Wer jetzt, wie Teile der Koalition, über neue Belastungen nachdenke - sei es in Form einer Verpackungsabgabe oder einer weiteren Verschärfung der Ökosteuer - der bremse Wachstum und Beschäftigung in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Industrie e. V., Presse und Information, Tel.: 030 / 2028- 1566, Fax: 030 / 2028- 2566

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