Pressemitteilung |

BDH unterstützt Klage gegen Milchpfand

(Berlin) - „Mit dem Handel ist ein Zwangspfand auf Milchverpackungen nicht zu machen.“ Das erklärte am 31. Mai in Berlin Holger Wenzel, Generalsekretär der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH). Die BDH begrüße daher die nun von Handelsunternehmen und Unternehmen aus der Molkereiwirtschaft eingereichte Klage gegen das drohende Pflichtpfand auf Milchkartons. Das Nacherhebungsverfahren für Milchkartons war Ende April durch Bekanntmachung der Mehrwegquote im Bundesanzeiger ausgelöst worden. Damit kommt das Pflichtpfand auf Milchkartons 2004. Von einem Pfand auf Milchkartons würden gerade jene Verpackungen getroffen, die bereits seit längerem genauso ökologisch vorteilhaft eingestuft werden wie Mehrweggetränkeverpackungen.

Wenzel erläuterte, angesichts einzuhaltender Fristen könnten die Unternehmen nur durch eine Klage Rechtssicherheit erlangen. „Versprechungen von Bundesumweltminster Trittin, die Pfandpflicht für Milchverpackungen noch rechtzeitig per Verordnungsänderung zu stoppen, sind den Unternehmen zu unsicher. Angesichts der immensen Kosten eines Zwangspfandes brauchen die Unternehmen Sicherheit und keine vagen Absichtserklärungen" sagte Wenzel. Allerdings würde immer noch gelten, wer das Pfand auf Milchkartons abwenden wolle, müsse das Zwangspfand insgesamt verhindern und die Verpackungsverordnung reformieren. Dass ein Zwangspfand generell mit keinem ökologischen Nutzen und mit immensen wirtschaftlichen Nachteilen verbunden sei, habe nicht zuletzt der Umweltrat in seinem diesjährigen Gutachten herausgearbeitet. „Das Zwangspfand muss gestoppt werden“, appellierte der BDH-Generalsekretär Bundesumweltminister und Bundesregierung.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/72625065 Telefax: 030/72625069

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