Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Verabschiedung des CCS-Gesetzentwurfes im Bundeskabinett: Endlich Rechtssicherheit für Klimaschutztechnologie / Müller fordert Klärung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen

(Berlin) - "Es war dringend notwendig, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Abtrennung und Speicherung von Kohlendioxid jetzt auf den Weg gebracht hat", erklärte Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin, in einer ersten Stellungnahme. Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) verabschiedet. Die ersten Demonstrationsanlagen zur Erprobung von CCS-Technologien sollen bereits 2014 beziehungsweise 2015 in Betrieb gehen.
"Es gibt jedoch noch zahlreiche offene Fragen, die daraus folgen. Es kommt nun darauf an, dass für diese zügig die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werden. Das gilt für das gesamte System vom Kraftwerk über die CO2-Pipeline bis hin zur unterirdischen Lagerstätte", betonte Müller. Nur so könne ein verlässliches Fundament für künftige Investitionsentscheidungen gelegt werden.

Die CCS-Technologie sei eine wichtige Möglichkeit, die Anforderungen des Klimaschutzes mit den Erfordernissen an eine moderne Energieversorgung zu vereinbaren, hob der BDEW hervor. Diese schaffe in den Industrienationen die notwendige Zeit, das Stromangebot auf eine höhere Nachhaltigkeit auszurichten. CCS sei damit gleichzeitig ein technologischer Weg für den globalen Klimaschutz, den auch Treibhausgas-Emittenten in Schwellenländern einschlagen können.

Das CCS-Gesetz müsse einen zuverlässigen Rechtsrahmen für die Abscheidung, den Transport und die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid setzen. "Dazu ist aus unserer Sicht die EU-Richtlinie über die CCS-Technologie vollständig und 1:1 umzusetzen", so die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dies sei im bisherigen Entwurf nicht entsprechend berücksichtigt. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sollte dies noch Eingang finden. Müller: "Nur so können erneute Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen europäischen Ländern vermieden und deutschen Unternehmen die Einführung einer klimaschutztechnischen Innovation ermöglicht werden."
Insbesondere die technischen Anforderungen an Bau und Betrieb von Demonstrationsanlagen gingen weit über das notwendige Maß und die Vorgaben der EU-Richtlinie hinaus. Dies betreffe auch die finanzielle Vorsorge und die Haftung der Betreiber von CO2-Speichern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Frank Brachvogel, Pressesprecher Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(mk)

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