Pressemitteilung | (BDEW) Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

BDEW zur Anreizregulierung / Netzregulierung muss Investitionen ermöglichen / Geplante Eigenkapitalverzinsung Schritt in die richtige Richtung / Effizienzvorgaben müssen für Unternehmen erreichbar sein

(Berlin) - "Der von der Bundesnetzagentur angekündigte Eigenkapitalzinssatz für Investitionen in Gas- und Stromnetze ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist sachgerecht, dass die Körperschaftsteuer in den Zinssätzen berücksichtigt wird. Die Bundesnetzagentur liegt damit aber noch unter dem international üblichen Zinsniveau", erklärte Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), zu der von der Regulierungsbehörde geplanten Festlegung des Eigenkapitalzinssatzes.

Nur mit einer international konkurrenzfähigen Verzinsung seien Investoren bereit, für den dringend erforderlichen Aus- und Umbau der Netze Kapital bereit zu stellen. Seien die Zinssätze niedriger als im Ausland, wandere das Kapital dorthin ab und fehle in Deutschland für Netzinvestitionen. "Ein derartiger Wettbewerbsnachteil für die gesamte Branche im Hinblick auf potenzielle Kapitalgeber wäre aus unserer Sicht nicht akzeptabel", so Meller. Gutachter hätten ermittelt, dass Zinssätze in Höhe von 12,5 Prozent für Strom und 13,3 Prozent für Gas erforderlich seien, damit eine ausreichende Rendite für Netzinvestitionen gegeben sei. Die erhöhten Risiken der Gasnetzbetreiber würden mit dieser Festlegung nicht mehr berücksichtigt, obwohl auch hier der internationale Vergleich zeige, dass andere Länder den Gasnetzbetreibern aufgrund ihrer höheren Risiken höhere Zinssätze gewährten, so der BDEW.

"Die sich abzeichnenden Effizienzvorgaben zur Senkung der Netzentgelte sind aus unserer Sicht für viele Netzbetreiber nicht zu erreichen und schon gar nicht zu übertreffen", so Meller. Selbst bei Effizienzvorgaben von wenigen Prozent müssten die Netzbetreiber erhebliche Kostensenkungen in den nächsten Jahren schultern. Rund 50 Prozent aller Kosten der Netzbetreiber seien de facto nicht beeinflussbar, da diese zu einem überwiegenden Teil aus Kosten für bereits getätigte Investitionen bestünden. In dem dann verbleibenden Kostenblock müssten die Unternehmen daher das Doppelte der unternehmensindividuellen und der branchenübergreifenden Vorgaben der Bundesnetzagentur schaffen. "Hinzu kommt: Den Netzbetreibern wurden bereits in den letzten Jahren enorme Kostensenkungen auferlegt", so Meller.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), Hauptgeschäftsstelle Pressestelle Reinhardtstr. 32, 10117 Berlin Telefon: (030) 300199-0, Telefax: (030) 300199-3900

(sh)

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