Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

BDE begrüßt Arbeitspapier des BMU zur Altholzverordnung

(Köln) - Mit Stand vom 28. Februar 2000 publizierte das Bundesumweltministerium das Arbeitspapier zur Altholzverordnung. Da eine bundesweit einheitliche Regelung in diesem für die BDE-Mitgliedsfirmen wichtigen Bereich, die jährlich 1,4 Mio. Tonnen Altholz erfassen und in 80 Anlagen aufbereiten, dringend notwendig ist, begrüßt der BDE ausdrücklich die Tatsache, dass diese Regelung bereits in Form eines Entwurfes vorliegt. Der BDE begrüßt auch, dass die Beurteilung der Qualität des Altholzes, so wie vom BDE gefordert, im Output der Aufbereitungsanlagen durchgeführt wird, da die repräsentativen Qualitätsanalysen des Altholzes im Input der Anlagen nicht durchführbar sind.



Die erste inhaltliche Überprüfung des Arbeitspapiers zeigte jedoch, dass bei einigen Punkten eine Nachbesserung notwendig ist. Dazu gehören die Grenzwerte für Holzhackschnitzel und Holzspäne zur Herstellung von Holzwerkstoffen, vor allem die für Chlor (Cl) und Pentachlorphenol (PCP). Auch die Durchführung der Eigen- und Fremdüberwachung sowie die Zuordnung gängiger Altholzsortimente zu den Altholzkategorien (A I bis A IV) gehören zu den Punkten, die noch diskutiert werden müssen.



Die zuständigen BDE-Gremien erstellen zurzeit eine detaillierte Stellungnahme zu diesem Arbeitspapier. Basis dazu wird auch die Studie sein, die der BDE zu diesem Themenkomplex in Auftrag gegeben hatte. Dieses Papier wird Anfang April veröffentlicht.

Quelle und Kontaktadresse:
Pressekontakt: Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE), Hanskarl Willms und Stefan Hülsdünker, Schönhauser Str. 3, 50968 Köln, Tel: (0221) 934700-31, Fax: (0221) 934700-90, E-Mail: info@bde.org, Internet: http:// www.bde.org; Quelle: BDE

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