Pressemitteilung | Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA)

BA = Der Dachverband der Automatenunternehmer

(Berlin) - Auf seiner Sitzung am 6. November in Hamburg hat sich das Präsidium des Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA), dem die 1. Vorsitzenden der BA-Mitgliedsverbände angehören, einstimmig dafür ausgesprochen, den BA in

DACHVERBAND DEUTSCHE AUTOMATENUNTERNEHMER E.V. (DDA)

umzubenennen. Mit dieser Umbenennung soll deutlich gemacht werden, dass der BA die Interessen aller Aufstellunternehmer von Unterhaltungsautomaten mit und ohne Geld-Gewinnmöglichkeit sowie aller Spielstättenunternehmer in Deutschland vertritt, unabhängig von ihrer Betriebsgröße und ihrer Verbreitung in Deutschland. Die Interessen jedes einzelnen Aufstellunternehmers mit nur einem Aufstellplatz sowie jedes einzelnen Unternehmers mit nur einer Spielstätte werden ebenso engagiert und kompetent vertreten wie die Interessen von Filialunternehmen, sei es im Aufstellbereich, sei es im Spielstättenbereich. Ausschlaggebend ist einzig, dass der Unternehmer bzw. das Unternehmen die einschlägigen Gesetze und Vorschriften beachtet und sich nicht in unlauterer Weise einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Mitbewerbern verschafft.

In Anbetracht der aktuellen einschränkenden gesetzlichen Maßnahmen gegenüber dem gewerblichen Spiel, der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie und insbesondere den Spielstätten durch Landes-Spielhallengesetze beziehungsweise spielhallenrelevante Ausführungsbestimmungen zum Ersten Glücksspieländerungs-staatsvertrag haben die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des BA auf ihrer Sitzung zudem den

Fachverband Innovative Spielstättenunternehmer e.V. (FIS)

sowie den

Fachverband Innovative Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FIGA)

gegründet. Der FIS und der FIGA sind weitere Mitgliedsverbände des BA und haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die bereits bestehenden elf regionalen Landesverbände des BA. Die Satzung des BA wird entsprechend angepasst.

Die Vorstände werden auf konstituierenden Sitzungen der neuen Verbände Anfang 2013 gewählt.

Mitglied des FIS und des FIGA kann jede juristische oder volljährige natürliche Person werden, die sich mit der Aufstellung von Geldspielgeräten in der Gastronomie und/oder dem Betrieb gewerblicher Spielstätten in Deutschland befasst, unabhängig von der Betriebsgröße und der Verbreitung in Deutschland.

Der Fachverband Innovative Spielstättenunternehmer e.V. (FIS) und der Fachverband Innovative Gastronomie-Aufstellunternehmer e.V. (FIGA) haben ihre Verbandssitze im Verbändehaus Handel - Dienstleistung - Tourismus in Berlin, zusammen mit dem Sitz des BA, der in Dachverband Deutscher Automatenunternehmer e.V. (DDA) umbenannt werden soll. Die Eintragung des FIS und des FIGA in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg wird nunmehr umgehend beantragt, so Andy Meindl, Präsident des BA.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) Pressestelle Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625500, Telefax: (030) 72625550

(cl)

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