Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.

Auswertung der ASU-Unternehmerumfrage

(Berlin) - Das bisherige Beschäftigungsförderungsgesetz soll zum 01.01.2001 durch das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ abgelöst werden. Die wesentlichen Neuerungen bestehen 1) in einem Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nach mindestens 6 Monaten Beschäftigung, 2) in dem Anspruch auf Vorrang von Teilzeitbeschäftigten bei der Besetzung freier Vollzeitarbeitsplätze bei gleicher Eignung und 3) in der Eingrenzung der Befristungsmöglichkeiten von Arbeitsverträgen, wie die jüngste ASU-Unternehmerumfrage bestätigt.

Beschäftigungspolitische Impulse und die Stärkung unternehmerischen Handelns sind durch dieses Gesetz entgegen der Intention der Bundesregierung nicht zu erwarten. Im Gegenteil: die Vorhaben führen nicht zu mehr Flexibilität des Arbeitsmarktes, sondern schränken die Dispositionsrechte der Unternehmen weiter ein und mutieren somit zur Einstellungsbremse. Nach der Umfrage unter den selbständigen Unternehmern wollen rund 60% weniger Einstellungen vornehmen, sollten ihre personalpolitischen Entscheidungen über Teilzeitarbeit und befristete Verträge gesetzlich weiter eingeengt werden.

Der Umfrage zufolge wird im Durchschnitt in 90% der Betriebe (in Großunternehmen sogar zu 100%) Teilzeitarbeit bereits realisiert. Die Begründung zum geplanten Rechtsanspruch auf verkürzte Arbeitszeiten, es bestehe ein massiver und bisher nicht realisierter Bedarf an Teilzeitarbeit, ist somit weitgehend haltlos. Ferner sollen Teilzeitbeschäftigte, die zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückkehren wollen, laut Gesetzentwurf bei gleicher Eignung einen Anspruch auf Vorrang bei der Besetzung freier Vollzeitarbeitsplätze erhalten. Auch in diesem Fall wollen 60% der befragten ASU-Unternehmen weniger einstellen. Eine gesetzliche Reservierung von Arbeitsplätzen reduziert aber die personalpolitische Flexibilität der Unternehmen und damit auch den Schutz der Arbeitnehmer. Denn nicht der Gesetzgeber, sondern lediglich der Unternehmer vor Ort kann über die effiziente Verwendung des Faktors Arbeit sinnvoll entscheiden. Eine Zentralisierung des Wissens in Amtsstuben ist unmöglich.

Weiterhin wird aus der Umfrage deutlich, dass mit dem Instrument der Befristung von Arbeitsverträgen in seiner heutigen Form positive Beschäftigungseffekte verbunden sind. So werden in 87% der befragten Unternehmen befristete in dauerhafte, wettbewerbsfähige Arbeitsplätze überführt. Mit einer Beschränkung der Befristungsmöglichkeiten verhärtet sich das Strukturproblem des deutschen Arbeitsmarktes zusätzlich, da entweder Einstellungen von vornherein unterbleiben oder aber eine Erosion des Stammpersonals stattfindet, da die sog. „erleichterte Befristung“ nur noch bei Neueinstellungen zulässig sein soll („Neueinstellungskarussell“).

Insgesamt dienen die Vorhaben zu Teilzeitarbeit und befristeten Arbeitsverträgen eher der Arbeitsplatzvernichtung. Sie sind darüber hinaus ordnungspolitisch abzulehnen, da erneut in die Dispositions- und Verfügungsrechte des Unternehmers eingegriffen wird. Die sozialpolitisch intendierten Maßnahmen treffen letztlich jene Gruppe, die qua Gesetz „geschützt“ werden soll: die Arbeitnehmer und die Arbeitsplatzsuchenden (sozialer Bumerang-Effekt).

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. (ASU) Reichsstrasse 17 14052 Berlin Telefon: 030/30065340 Telefax: 030/30065500

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