Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Aushangpflichten für Kfz-Betriebe vereinfacht

(Bonn) - Erstmals ist eine Sammlung aushangpflichtiger Gesetze speziell für Autohäuser und Kfz-Werkstätten erschienen. Arbeitgeber im Kfz-Gewerbe müssen bestimmte Gesetze und Verordnungen öffentlich im Betrieb aushängen. Dabei sind nicht alle Regelungen für Kfz-Betriebe relevant, andere wiederum betreffen konkret die Branche. Damit Arbeitgeber im Dickicht der Vorschriften ihren Pflichten leichter nachkommen und Bußgelder vermeiden können, haben die Juristen des Zentralverbandes Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) nun eine spezifische Version für das Kfz-Gewerbe herausgebracht.

In vielen Bereichen der Arbeitswelt werden Kfz-Unternehmer mit gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Das deutsche Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sieht nicht nur zahlreiche besondere Schutzvorschriften für Arbeitnehmer vor. Es verpflichtet zudem, Beschäftigte über bestimmte Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Der ZDK-Aushang umfasst neben den allgemeinen aushangpflichtigen Gesetzen - wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz - die für das Kfz-Gewerbe einschlägigen (Arbeitsschutz-) Vorschriften. Ferner sind Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere praxisrelevante Bestimmungen enthalten.

Die Gesetzessammlung ist im ZDK-Shop https://www.kfz-meister-shop.de/ erhältlich. Innungsbetriebe haben einen Preisvorteil und können den Pflichtaushang auch im Abonnement beziehen. Sie erhalten bei notwendigen Aktualisierungen die neue Ausgabe automatisch zugesandt, erfüllen so die gesetzlich vorgeschriebene Aushangpflicht und vermeiden Geldbußen. ZDK-Juristen weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Schadensfall auch eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass der Pflichtaushang allen Mitarbeitern gut zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Claudia Weiler, PR-Referentin Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(rs)

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