Pressemitteilung | (PFAD) Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V.

Auch bei der Mütterrente II bleiben viele Adoptiv- und Pflegeeltern außen vor

(Berlin) - Mit dem heutigen Inkrafttreten der sog. Mütterrente II erhalten Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, etwas mehr Geld. Konkret wird ihnen ein zusätzlicher halber Rentenpunkt pro Kind zugestanden, was insgesamt 2,5 Rentenpunkte ausmacht und einer Mehrzahlung von monatlich 15,35 Euro (im Osten) bzw. 16,02 Euro (im Westen) ent-spricht. Für die Erziehung von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, werden ohnehin drei Rentenpunkte angerechnet.

Ziel dieser Rentenreform sollte die Gleichstellung aller Eltern sein. Doch Adoptiv- und Pflegeeltern, die ein Kind erst nach dem 12. Lebensmonat aufgenommen hatten, wurden erneut übergangen, zugunsten einer für die Verwaltung einfachen Stichtagsregelung.

PFAD Vorsitzende Dagmar Trautner: "Der PFAD Bundesverband for-dert den Gesetzgeber auf, in allen Fällen die tatsächlich erbrachten Er-ziehungsleistungen von Adoptiv- und Pflegemüttern rentenrechtlich an-zuerkennen, auch wenn deshalb in Einzelfällen Doppelzahlungen erfol-gen müssten."

Vom Gesetzgeber erwartet der PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. eine Verbesserung der Regelung. Auch die Erzie-hungsleistungen sozialer Eltern müssen anerkannt werden. Denn viele Pflege- und Adoptiveltern stellten und stellen immer noch die eigene Erwerbstätigkeit zurück zugunsten der Sorge für Kinder, die einen schweren Start ins Leben hatten. Deren Erziehung erfordert oft ein überdurchschnittliches Maß an elterlicher Aufmerksamkeit, Förderung und Engagement.

Um die sog. Mütterrente als Adoptiv- bzw. Pflegeeltern für die eigene Erziehungsleistung erhalten zu können, rät der PFAD Bundesverband zur frühzeitigen Klärung des Rentenkontos, damit Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten fairerweise dem Konto der tatsächlich Er-ziehenden zugerechnet werden.

Für bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern, die bisher keine Zu-schläge für Kindererziehungszeiten erhalten, weil die Erziehung des Kindes erst nach dem 12. Lebensmonat begonnen hat, hat PFAD einen Musterantrag an den Rententräger ausgearbeitet, der auf der Home-page des Verbandes (https://www.pfad-bv.de) heruntergeladen werden kann.

Quelle und Kontaktadresse:
(PFAD) Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. Pressestelle Oranienburger Str. 13-14, 10178 Berlin Telefon: (030) 9487 9423, Fax: (01212) 508577626

(df)

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