Pressemitteilung | Deutscher Tierschutzbund e.V.

Arbeitsschutzkontrollgesetz Schlachthöfe

(Bonn) - Anlässlich des gestern Abend verabschiedeten Arbeitsschutz-kontrollgesetzes, das ab 2021 Werkverträge und Zeitarbeit für Arbeitende beim Schlachten und Zerlegen komplett und in der Fleischverarbeitung weitgehend verbietet, kommentiert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes:

"Das Mehr an Arbeitsschutz in der Fleischwirtschaft ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in ein gerechteres System, das hat dieses vergangene Jahr besonders gezeigt. Aber während sich die Regierung um einen Teil des Problems kümmert, verschließt sie weiterhin die Augen vor dem anderen: Der Tierschutz darf jetzt nicht auf der Strecke bleiben! Denn wenn ein System schon mit Menschen so umgeht, dass es ein Gesetz zu ihrem Schutz braucht, dann muss klar sein, dass auch der Umgang mit den Tieren, die nur als Ware gesehen und so effizient wie möglich getötet und zerlegt werden, höchst problematisch ist.

Es an diesem Punkt mit dem Arbeitsschutz zu belassen, wäre halbherzig. Hier nun aufzuhören hieße einmal mehr, dass die seit Langem bekannten Missstände im Tierschutz ohne Konsequenzen bleiben - in einem Land, in dem Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz steht.

Neben Arbeitsminister Heil muss Julia Klöckner als zuständige Tierschutzministerin jetzt auch ihren Job machen! Solange in Deutschland Tiere zur Nahrungsmittelproduktion getötet werden, sind wir auch in der Verantwortung, mindestens eine sorgsame und sachkundige Behandlung für jedes einzelne Tier während des gesamten Prozesses zu gewährleisten. Mittelfristig braucht es eine radikale Wende der deutschen und europäischen Agrarpolitik angesichts dieses Systems, das an allen Ecken und Enden krankt."

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Tierschutzbund e.V. Pressestelle In der Raste 10, 53129 Bonn Telefon: (0228) 604960, Fax: (0228) 6049640

(mj)

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