Pressemitteilung | vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.

Arbeiten an Ostern: Hohe Zuschläge in Bayerns M+E-Industrie / Brossardt: "Betriebe haben gute Regelungen zur Urlaubsplanung gefunden"

(München) - Das Osterfest ist eine besondere Zeit - auch arbeitsrechtlich. Darauf weisen die vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. und die Verbände der bayerischen Metall- und Elektro-Industrie bayme vbm hin.

Ein hoher Auftragsbestand oder Lieferverpflichtungen in Länder ohne christliche Feiertage machen es in manchen Unternehmen notwendig, dass auch an den Osterfeiertagen gearbeitet wird. Die betroffenen Arbeitnehmer erhalten hierfür in der Regel tarifliche Zuschläge. In der Metall- und Elektro-Industrie beispielsweise beträgt dieser nach dem Manteltarifvertrag am Karfreitag sowie Ostermontag zwischen 50 und 100 Prozent des Stundenverdienstes, ab jeder über zehn Stunden hinausgehenden Arbeitsstunde zwischen 75 und 125 Prozent des Stundenverdienstes.

Der Ostersonntag gilt nicht als Feiertag, sondern als "normaler" Sonntag. Sofern an diesem Tag gearbeitet wird, beträgt der Zuschlag 50 Prozent des Stundenverdienstes, ab jeder über zehn Stunden hinaus geleisteten Arbeitsstunde 75 Prozent des Stundenverdienstes. bayme vbm Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt: "Diese Zuschläge, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden, sind ganz oder teilweise steuerfrei. Damit wird das Engagement der Mitarbeiter, die aus betrieblichen Gründen die Ostertage nicht komplett mit ihren Familien verbringen können, entsprechend honoriert."

Viele Arbeitnehmer wollen an Ostern freinehmen. Brossardt: "Einen Anspruch, genau an Ostern in den Urlaub gehen zu dürfen, gibt es nicht. Welche Mitarbeiter an Ostern freihaben, wird betriebsindividuell festgelegt. Die Betriebe haben gute Regelungen entwickelt und legen eine langfristige Urlaubsplanung an, die die Interessen der Mitarbeiter, aber auch betriebliche Belange angemessen in Einklang bringt. Soziale Belange, wie die Urlaubswünsche von Familienvätern oder -müttern mit schulpflichtigen Kindern, die nahezu ausschließlich in den Schulferien frei nehmen können, sind bei der Urlaubsplanung natürlich zu berücksichtigen."

Quelle und Kontaktadresse:
vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-100, Fax: (089) 55178-111

(cl)

NEWS TEILEN: