Pressemitteilung | Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)

Anhörung zum TSVG (#TSVG) am 16.1.2019 im Bundestag / vdek-Stellungnahme: Versorgung wird besser, aber auch teurer

(Berlin) - Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) sieht in dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) viele gute Regelungen, die die Versorgung der Versicherten verbessern. Allerdings werde die Versorgung auch teurer, schreibt der Verband in seiner Stellungnahme anlässlich der Anhörung des TSVG im Deutschen Bundestag. Erwartet werden Mehrausgaben von etwa 1,8 Milliarden Euro.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek betonte: "Wir unterstützen die Regelungen zur Verbesserung der Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und zur Digitalisierung des Gesundheitswesens." Mit Einführung von einheitlichen ambulanten Kodierrichtlinien macht die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Finanzausgleichs Morbi-RSA. "Eine korrekte Kodierung ist die Voraussetzung, um Diagnosen für die Berechnung der Morbidität im RSA und in der vertragsärztlichen Versorgung zu nutzen."

Insbesondere bei Regelungen, die im späteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens noch Eingang in das Omnibusgesetz gefunden hätten, gibt es jedoch noch Nachbesserungsbedarf, erklärte die Vorstandsvorsitzende. Kritisch sieht der vdek vor allem die geplanten Maßnahmen im Bereich der Heilmittelversorgung.

So soll es Änderungen bei der Preisbildung geben und die Grundlohnanbindung dauerhaft abgeschafft werden, was zu Mehrkosten von 1,2 Milliarden Euro führen wird. Dass künftig auf Bundesebene Rahmenverträge über die einheitliche Versorgung der Versicherten mit Heilmitteln zu schließen sind, ist nachvollziehbar. Um regionale Besonderheiten zu berücksichtigen, sollten die konkreten Preise jedoch weiterhin wie bisher auf Landesebene zwischen Krankenkassen und Heilmittelerbringern ausgehandelt werden. Zukünftig soll zudem das bewährte Zulassungsverfahren von Heilmittelerbringern durch Krankenkassenverbände auf Landesebene zugunsten einer bundesweit einheitlichen Regelung zerschlagen werden - eine aus Sicht des vdek nicht nachvollziehbare Maßnahme.

Zu unnötigen Kostensteigerungen werden auch die zahlreichen Sonderzuschläge für Ärzte, z. B. bei der Behandlung von neuen Patienten und in offenen Sprechstunden führen. "Nur wirkliche Mehrleistungen sollten auch zusätzlich vergütet werden", so Elsner. Änderungsbedarf sieht der vdek auch bei den Regelungen zu den Medizinischen Versorgungszentren (MVZ). Positiv sei zwar, dass die Bedingungen zur Gründung von MVZ durch Arztnetze erweitert wurden. "Um zu verhindern, dass Kapitalinvestoren die Möglichkeit erhalten, durch die Übernahme eines Krankenhauses bundesweite MVZ-Ketten alleine mit Schwerpunkt auf renditestarke Leistungen zu gründen, sollte das Gesetz hier noch präzisiert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) Pressestelle Askanischer Platz 1, 10963 Berlin Telefon: (030) 269310, Fax: (030) 269312900

(sf)

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