Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Anhörung im Bundestag zu Cyberstalking: djb-SachverstÀndige fordert Nachbesserungen des Gesetzentwurfs

(Berlin) - Gleich beginnt die Anhörung im Bundestag zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur effektiveren BekĂ€mpfung von Nachstellungen und Cyberstalking. FĂŒr den Deutschen Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt die Vorsitzende der Kommission fĂŒr Strafrecht Dr. Leonie Steinl, LL.M., teil. Sie begrĂŒĂŸt den Gesetzentwurf zu großen Teilen, fordert jedoch weitere Nachbesserungen.

"Die Änderungen des Strafgesetzbuches zur Erfassung von Cyberstalking sowie die Regelungen zum besonders schweren Fall des Stalkings sind lĂ€ngst ĂŒberfĂ€llig. Sie tragen den technischen Entwicklungen und der Tatsache Rechnung, dass Cyberstalking neben die 'klassischen' Formen der Nachstellung getreten ist. Allerdings besteht an einigen Stellen noch Nachbesserungsbedarf. Außerdem sollte der Strafrahmen fĂŒr die Nachstellung nach § 4 Gewaltschutzgesetz auf zwei Jahre oder eine Geldstrafe erhöht werden. Der bestehende Strafrahmen von einem Jahr erweckt den Anschein, Nachstellung sei ein Bagatelldelikt und lĂ€uft damit Gefahr, die spezialprĂ€ventive Wirkung zu verfehlen.", so Steinl.

Die PrĂ€sidentin des djb, Professorin Dr. Maria Wersig fĂŒgt hinzu: "Der Schutz vor Nachstellung muss ganzheitlich gedacht werden und kann sich nicht in der Schaffung von StraftatbestĂ€nden erschöpfen. Um die bestehenden StraftatbestĂ€nde und die geplanten GesetzesĂ€nderungen auch effektiv umzusetzen, sind verpflichtende Fortbildungen fĂŒr Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz nötig, eine seit Jahren verfolgte Kernforderung des djb. Das Fachpersonal muss in die Lage versetzt werden, eine adĂ€quate Risikoanalyse durchzufĂŒhren. Viel zu oft werden die besonderen Gefahren des Stalkings und die Tatsache, dass auf Nachstellungen körperliche und tödliche Angriffe folgen können nicht erkannt und Stalking als 'Beziehungsproblem' verharmlost."

Notwendig ist zudem ein bedarfsgerechtes, auf FĂ€lle der Nachstellung spezialisiertes Beratungs- und Hilfsangebot. Dies ist die Voraussetzung dafĂŒr, dass der Schutzanspruch der Opfer von Stalking in der Praxis auch durchgesetzt werden kann. Zu den notwendigen Hilfsangeboten zĂ€hlt auch die kostenfreie psychosoziale Prozessbegleitung. Diese ist fĂŒr das Grunddelikt der Nachstellung gemĂ€ĂŸ § 238 Abs. 1 StGB nach wie vor grundsĂ€tzlich ausgeschlossen. Diese LĂŒcke gilt es aus Sicht des djb unbedingt zu schließen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb) Pressestelle Anklamer Str. 38, 10115 Berlin Telefon: (030) 443270-0, Fax: (030) 443270-22

(mj)

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