Pressemitteilung | Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB)

Altersvermögensgesetz: Kein Grund für eilige Entschlüsse

(Berlin) - Rund 74 Prozent aller Deutschen haben nach Angaben einer aktuellen Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen bereits von der neuen Förderung der privaten Altersvorsorge gehört. Im Mai hat die Bundesregierung den Einstieg in die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge durch das Altersvermögensgesetz (AvmG) beschlossen. Bislang haben sich jedoch erst 28 Prozent der Befragten konkret nach alterssichernden Anlagen erkundigt.

Noch stellen sich für die Kunden viele Fragen: Worin liegt der Vorteil der Förderung, erhält jeder Vorsorgesparer nach dem neuen Altersvermögensgesetz steuerliche Vergünstigungen oder wie erhält man die Zulage? Diese und andere Fragen beantwortet der Bundesverband deutscher Banken in seinem neuen Folder "Private Altersvorsorge - Informationen für Privatkunden".

Bevor die ersten Altersvorsorge-Produkte nach dem Altersvermögensgesetz zertifiziert sind, sieht der Bundesverband deutscher Banken (BdB) noch erheblichen Informationsbedarf bei der Bevölkerung. "Es gibt keinen Grund für eilige Entschlüsse," erklärt Thomas Weisgerber, Geschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. "Jetzt kommt es erst einmal darauf an, die Angebote in aller Ruhe zu prüfen und mit der eigenen Situation in Einklang zu bringen." Dazu bleibt noch Zeit, denn Vorsorgesparer können bis Ende 2002 einen dem AvmG entsprechenden Vertrag abschließen, ohne die Förderung einzubüßen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) Burgstr. 28 10178 Berlin Telefon: 030/16630 Telefax: 030/16631399

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