Pressemitteilung | Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)

Albers: Etablierte Richtlinien zur Berechnung von AbstÀnden zu Windenergieanlagen sichern Umsetzung der Energiewende

(Berlin) - Die Diskussion rund um die Abstandsregelung fĂŒr Windenergieanlagen an Land im Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes geht weiter. WĂ€hrend der Bundeswirtschaftsminister die Regelung gestern erneut verteidigte, verweist Hermann Albers, PrĂ€sident Bundesverband WindEnergie, auf das Vorhandensein etablierter Regelungen. Problematisch sei vor allem, dass die geplante Regelung auch auf sogenannte Repowering-Projekte angewendet wĂŒrde. Dann seinen viele gut akzeptierte FlĂ€chen betroffen.

"Die AbstĂ€nde fĂŒr Windenergieanlagen ergeben sich keineswegs willkĂŒrlich. Vielmehr errechnen sie sich auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA LĂ€rm. Die dort enthaltenen Richtlinien stellen sicher, dass BeeintrĂ€chtigungen fĂŒr Anwohner und Umwelt verhindert werden. Sie gelten nicht nur fĂŒr Windenergieanlagen, sondern auch fĂŒr andere schallemittierende Infrastrukturen und industrielle Bauvorhaben”, kommentiert Hermann Albers, PrĂ€sident Bundesverband WindEnergie.

"Unter dem Deckmantel der Akzeptanzförderung pauschale Abstandsregelungen einzufĂŒhren, ist der falsche Weg. Es gibt bessere AnsĂ€tze fĂŒr Akzeptanz von Windenergieprojekten. Die angekĂŒndigte Abstandsregelung hilft nicht dem kleinen Mann, sondern bedroht die erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende und macht eine Erreichung des 65 Prozent Ziels unmöglich, wie das Umweltbundesamt noch einmal betont hat. Nach dem Beschluss des Klimaschutzgesetzes am vergangen Freitag braucht es einen starken Fokus auf den erforderlichen Zubau der Erneuerbaren. Besonders das Repowering von Windenergieanlagen auf akzeptierten BestandsflĂ€chen darf dabei nicht unter die 1000 Meter-Regelung fallen", so Albers weiter.

Hintergrund:
Bei der Immissionsprognose wird der lauteste Betriebszustand zu Grunde gelegt. Die strengen Vorgaben aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz sind fĂŒr Windenergieanlagen genauso wie fĂŒr andere Gewerbeanlagen in der TA LĂ€rm spezifiziert. Sie sind essentielle Grundlage fĂŒr die Erteilung von Genehmigungen. FĂŒr die Umsetzung des Schallimmissionsschutzes ist eine Vorgabe von pauschalen AbstĂ€nden zwischen emittierender Anlage und Immissionsort nicht erforderlich und auch nicht zielfĂŒhrend. Weitere Informationen: BWE-Infopapier - Schall aus Windenergieanlagen: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/05-schall/20181123_BWE_Informationspapier_Schall_und_WEA.pdf

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) Pressestelle NeustÀdtische Kirchstr. 6, 10117 Berlin Telefon: (030) 212341210, Fax: (030) 212341410

(df)

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