Aktuelles Urteil: Auch Franchise-Bäckereien dürfen an Sonn- und Feiertagen öffnen
(Düsseldorf) Seit 1996 dürfen Bäckereien an Sonn- und Feiertagen für drei Stunden die Läden öffnen, um ihre Kunden Backwaren aus eigener Herstellung zu verkaufen. Eine klare Regelung, sollte man meinen. Nicht so in Bayern. Dort vertraten manche Behörden die Auffassung, die Sonntagsöffnung gelte nicht für Franchise-Bäckereien. Die Pächterin einer großen Filial-Bäckerei wurde daher von der Stadt Amberg mit mehreren Bußgeldbescheiden überzogen.
Dem hat jetzt das Amtsgericht Amberg einen Riegel vorgeschoben. Wenn die Pächterin sonntags die von der Filial-Bäckerei bezogenen Tiefkühlteiglinge garniere und im Laden backe, sei dies selbstverständlich eine Herstellung von Backwaren. Daher dürfe sie wie ihre Wettbewerber auch an Sonn- und Feiertagen ihr Geschäft öffnen. Die Bußgeldbescheide wurden daher kassiert und die Pächterin freigesprochen (Urteil vom 15. Januar 2001 Az: 6 Owi 5 Js 9994/2000).
Der Verband Deutscher Großbäckereien e.V. begrüßt das Urteil und sieht darin einen Gewinn für mehr Kundenservice an Sonn- und Feiertagen.
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Verband Deutscher Großbäckereien e.V.
Helmut Martell
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