Pressemitteilung | Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Aktuelles DIW-Gutachten bestätigt: TVöD bringt Gehaltssteigerung für Ärzte

(Frankfurt) - Die von der VKA in den Tarifverhandlungen mit dem Marburger Bund vertretene Haltung, dass der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) für die Ärzte hinsichtlich der Einkommens- und Arbeitszeitregelungen deutliche Verbesserungen enthält, wird jetzt durch ein Gutachten des Deutschen Institutes für Wirtschaft (DIW) bestätigt.

Im Fazit halten die Gutachter fest, dass in den kommunalen Krankenhäusern im Durchschnitt signifikant höhere Gehälter gezahlt werden und bessere Arbeitsbedingungen herrschen als an den Universitätskliniken. Diese Differenzen zugunsten der in kommunalen Häusern beschäftigten Ärzte werden dadurch vergrößert, dass die tarifliche Wochenarbeitszeit im Bereich der VKA fast ausschließlich 38,5 im Tarifgebiet West bzw. im Tarifgebiet Ost 40 Stunden beträgt (im Bereich der TDL bis zu 42 Stunden).

Die herausgehobene Stellung der Ärzte werde, so die Verfasser, durch den TVöD im Bereich der kommunalen Krankenhäuser weiter gestärkt. Die Ansicht des Marburger Bundes, dass die Einkommen der Ärzte zu gering seien, wird in dem Gutachten eindeutig widerlegt.

Das Gutachten widerlegt weiterhin die vom Marburger Bund immer wieder dargestellten Behauptungen, Ärzte würden bis zu 80 Stunden in der Woche arbeiten. Nach eine Untersuchung des Verfassers arbeiten Ärzte im Durchschnitt 46-47 Stunden in der Woche (vgl. hierzu auch den DIW Wochenbericht Nr. 34/2005 und 38/2005, abzurufen auf der Internetseite des DIW). Der TVöD sieht bereits jetzt als einziger Tarifvertrag in Deutschland vor, dass zu der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bis höchstens 19,5 Stunden Bereitschaftsdienst in der Woche geleistet werden dürfen. Damit dürfen durchschnittlich 58 Stunden wöchentlich unter Einbeziehung von Bereitschaftsdiensten und Überstunden nicht überschritten werden. Wann Überstunden vorliegen, ist tariflich geregelt. Länger als 24 Stunden darf keine Ärztin und kein Arzt – auch unter Einbeziehung von Bereitschaftsdiensten – ununterbrochen beschäftigt werden.

Insgesamt fühlt sich die VKA durch das Gutachten darin bestätigt, dass der TVöD die Ärzte an kommunalen Krankenhäusern vor dem Hintergrund der Belastung und Verantwortung sowohl im Hinblick auf die Gehälter als auch im Hinblick auf die Arbeitszeiten ausreichend honoriert.

„Die Forderung nach 30 Prozent mehr Gehalt hat der Marburger Bund, einfach von den Universitätsklinken auf die kommunalen Krankenhäuser übertragen. An den kommunalen Kliniken gab es im Unterschied zu den Unikliniken weder eine Kürzung des Weihnachts- oder Urlaubsgeldes noch eine Verlängerung der Arbeitszeit. Daher sind die 30 Prozent mehr Gehalt, die dies kompensieren sollten, im Bereich der kommunalen Krankenhäuser unberechtigt. Zudem sieht der TVöD bereits eine bessere Bezahlung der Ärzte vor“, so der Verhandlungsführer der VKA, Prof. Dr. Otto Foit.

In der letzten Verhandlungsrunde am 9. Juni 2006 hatte die VKA dem MB ein Angebot vorgelegt, durch das die bereits guten Bedingungen der Ärzte noch einmal verbessert worden wären. Der MB bestand jedoch weiterhin auf einer Gehaltserhöhung von 30 Prozent, die, wie das Gutachten bestätigt, für den Bereich der kommunalen Krankenhäuser nicht angemessen ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Pressestelle Kurt-Schumacher-Str. 10, 60311 Frankfurt Telefon: (069) 21329600, Telefax: (069) 2139629600

(bl)

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