Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Ärger in der Waschanlage: Schadenersatz nicht selbstverständlich

(München) - Die meisten der rund 230 Millionen automatischen Fahrzeugwäschen jährlich in Deutschland verlaufen problemlos. In den seltenen Fällen, in denen das Fahrzeug bei der Reinigung beschädigt wird, kann der betroffene Halter nicht in jedem Falle davon ausgehen, dass er seinen Schaden ersetzt bekommt. „Voraussetzung dafür ist,“ erklärt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner, „dass den Geschädigten kein eigenes Verschulden trifft und er beweisen kann, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist.“ Gerade wegen dieser Beweislast kann es aber leicht zu Problemen kommen. Da hilft dann nur noch ein Gutachter und der Gang vor Gericht.

Keinen Anspruch auf Schadenersatz hat ein Autofahrer, wenn er sich nicht an die Benutzungshinweise der Waschanlage hält. Auch ein bereits bestehender Defekt am Fahrzeug oder ein abstehendes Teil kann dem Autofahrer als Verschulden angekreidet werden. Deshalb sollte man vor der Einfahrt in eine Anlage auf jeden Fall die Benutzungshinweise lesen. Doch nicht alles, was im Kleingedruckten des Profiwäschers steht, hat vor Gericht bestand. Betreiber, die durch besonders clevere Formulierungen jede Haftung generell ausschließen wollen, haben keine Chance. Gerichte sehen dies häufig als rechtlich unwirksam an, weil es den Kunden unangemessen benachteiligt. Dass es jedoch in diesem Bereich keine einheitliche Rechtsprechung gibt, liegt in dem oft nur geringen Streitwert, für den in der Regel ein Amtsgericht zuständig ist. Zu einer Entscheidung vor einer höheren Instanz, die als Orientierungshilfe dienen könnte, kommt es meist gar nicht.

Der ADAC sieht die Lösung in der Einrichtung von speziellen Schlichtungsstellen. Durch diese vorgerichtlichen Einrichtungen, in denen auch Verbraucherschutzorganisationen wie etwa der ADAC sitzen und die sich bereits im Kfz-Handwerk und beim Gebrauchtwagenhandel bewährt haben, könnten teuere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

NEWS TEILEN: