Pressemitteilung | BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e.V.

Absolutes Getrennthaltegebot bedeutet: gewerbliche Abfallgemische in kommunale Hände

(Köln) - Einen "enteignungsgleichen Eingriff" befürchtet der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. - BDE (Köln) für seine Mitglieder, wenn das jetzt zur Beschlussfassung anstehende Artikelgesetz in der vorliegenden Form angenommen würde und damit sämtliche Abfälle, wenn diese nicht strikt "getrennt gehalten werden", den Kommunen zu überlassen wären. Mit einem Brandbrief wendet sich jetzt der BDE an die Mitglieder des Umweltausschusses des Bundestages und rät dringend davon ab, quasi "auf kaltem Wege" das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz auch in solchen Punkten zu verändern, die nicht durch die Anpassung an EU-Richtlinien erzwungen werden. Am 24. Januar veranstaltet der Umweltausschuss eine Anhörung zum Artikelgesetz.

Durch verschiedene Vorgaben der Europäischen Union muss das bundesdeutsche Abfallrecht verändert werden. Das soll mittels eines "Artikelgesetzes" geschehen. Wie der BDE nun festgestellt hat, wurden in das Novellierungspaket jedoch auch Punkte aufgenommen, die nicht durch Anpassungen an Brüssel bedingt sind. Eine Information darüber hatte es für die Entsorgungsbranche nicht gegeben.

Hier werde versucht, so der BDE, Vorstellungen der länderoffenen Arbeitsgruppe zu entsprechen und folgenschwere Eingriffe in die bisherige Systematik des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vorzunehmen, ohne dass dazu die betroffenen Branchenverbände gehört worden wären. Es sollen "flankierende Bestimmungen" in das Gesetz aufgenommen werden wie

* ein "absolutes Getrennthaltungsgebot" in Paragraph 13 Abs. 1 Satz 3 oder

* eine Abänderung der Entsorgungshierarchie (Verwertungsverbot, wenn Abfallbeseitigung als "umweltverträglichere Lösung" gilt) in Paragraph 5 Abs. 5 Satz 1.

Ein absolutes Getrennthaltegebot hätte nach BDE-Meinung zur Folge, dass sämtliche gemischten Gewerbeabfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen wären. Das stellt in den Augen des überwiegend von mittelständischen Familienbetrieben geprägten Kölner Verbandes eine "Enteignung" der Betriebe dar; schließlich ist die Entsorgung dieser Gewerbeabfälle ein etabliertes Betätigungsfeld der Privatfirmen. Eine ökologische oder andere Sachbegründung sei für diesen Systemwechsel nicht erkennbar. Scheinbar solle nur ein Hebel zur besseren Auslastung der kommunalen Beseitigungsanlagen gefunden werden, vermutet der BDE.

Dabei bestätigt unlängst auch des Bundesverwaltungsgericht, dass zum Erreichen des Ziel der Kreislaufwirtschaft gemischt anfallende Abfälle zwecks Sortierung durchaus einem Dritten überlassen werden dürfen. Über die dafür erforderlichen Trennanlagen verfügen die Privatunternehmen, die in den letzten Jahren gerade in diese Technik Millionen investiert haben. Besonders diese erfolgreichen Bemühungen um mehr Verwertung haben ganz im Sinne des Gesetzes zu Steigerungen jener Mengen geführt, die in die Produktion zurückgehen, andererseits aber auch einem Rückgang der Beseitigungsmengen bewirkt. Dass es gleichwohl zu "Scheinverwertungen" komme, kritisiert der BDE, sei ein Problem des Vollzugs. Eine geeignetere "flankierende Maßnahme der Kommunen wäre es hingegen, wenn sie ihre nicht den TASI-Standards genügenden Deponien schlössen. Gerade vor diesem Hintergrund verbiete es sich, den Kommunen die Mischabfälle vollumfänglich zu überlassen.

Auch die Abänderung der Wertehierarchie wird vom größten europäischen Branchenverband äußerst skeptisch gesehen. Die Vergleichsbetrachtungen, welcher Entsorgungspfad denn nun der ökologisch vorteilhaftere sei, verkompliziere die Abläufe. Auch befürchtet der BDE, dass eine solche Bestimmung mit Europarecht kollidiere. Hier rät der BDE, abzuwarten, bis der Europäische Gerichtshof in Sachen "Ersatzbrennstoffe für die belgische Zementindustrie" entschieden habe.

In den Augen des BDE würde mit der Verabschiedung der kritisierten Passagen des Artikelgesetzes die seinerzeit eingeleitete Teilliberalisierung des Abfallmarktes ein empfindliches Stück weit wieder zu Gunsten der Beseitigungsanlagen der Kommunen kassiert und die Grundidee einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft mit ihrem Vorrang für die Verwertung klammheimlich begraben. Deshalb fordern die Kölner die Abgeordneten auf, die bedenklichen Passagen abzulehnen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) Pressestelle: Hanskarl Willms Schönhauser Str. 3 50968 Köln Telefon: 0221/93470031 Telefax: 0221/93470093

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