Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Absicherung gegen Elementarschäden angemessen ausgestalten

(Berlin) - Eckpunktepapier des vzbv zeigt rote Linien für eine gerechte Versicherungspflicht gegen Naturgefahren für Wohngebäude

- Wenn sich andere Maßnahmen als unzureichend herausstellen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden.
- Kein pauschaler Risikoausschluss bei zulässigen Neubauten.
- Ausbau der steuerlichen oder direkten Förderung für bauliche, präventive Schutz- und Anpassungsmaßnahmen nötig.

Die Natur- und Flutkatastrophen der vergangenen Jahre haben gezeigt: Immobilieneigentümer brauchen praktikable Lösungen, um sich gegen witterungsbedingte Gefahren abzusichern. Sollte eine freiwillige Lösung nicht zu einer hinreichenden Marktabdeckung führen, muss eine Versicherungspflicht eingeführt werden. Für diesen Fall fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) eine private Versicherungspflicht mit begrenzter staatlicher Deckungszusage. In einem Eckpunktepapier zeigt der vzbv, wie eine Versicherungspflicht gerecht gestaltet werden kann.

"Immobilieneigentümer müssen in die Lage versetzt werden, ihr Wohneigentum gegen sämtliche Naturgefahren abzusichern. Die zentrale Frage ist, wie Solidarität für die Geschädigten erzeugt werden soll: über die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler oder durch Schaffung einer Risikogemeinschaft", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Gerecht wäre es, wenn Immobilieneigentümer für spezifische Risiken gemeinsam einstehen. Für diesen Fall sollte eine Versicherungspflicht privat organisiert werden."

Quelle und Kontaktadresse:
(vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Pressestelle Rudi-Dutschke-Str. 17, 10969 Berlin Telefon: (030) 258000, Fax: (030) 25800218

(mn)

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