Pressemitteilung | ADAC e.V. - Allgemeiner Deutscher Automobil-Club

Ab ersten April Fahrverbot schon ab 0,5 Promille

(München) - Jetzt ist es amtlich: Wer nach dem 31. März mit 0,5 oder mehr Promille Alkohol im Blut in eine Verkehrskontrolle gerät, muss einen Monat lang auf sein Kfz verzichten und 500 Mark Strafe zahlen. Zusätzlich belastet er sein Flensburg-Konto mit vier Punkten. Diese kürzlich beschlossene Verschärfung der Promilleregelung tritt zum 1. April in Kraft. Die bisher geltende Regelung, nach der erst bei 0,8 Promille ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, entfällt damit.

Unabhängig davon bleibt die Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit bei 1,1 Promille bestehen. Wer derart alkoholisiert erwischt wird, begeht eine Straftat, die mit mindestens neunmonatigem Entzug der Fahrerlaubnis, mit einer Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und mit sieben Punkten in Flensburg geahndet wird. Weiterhin gültig bleibt auch die Regelung, wonach ein Autofahrer eine Straftat begeht, wenn er mit mehr als 0,3 Promille einen Unfall verursacht oder mit auffälligem Verhalten in eine Verkehrskontrolle gerät. In diesem Fall drohen ein Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens sechs Monaten, eine Geldstrafe von mindestens 30 Tagessätzen und sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei.

In Europa gilt in den meisten Staaten mittlerweile die 0,5 Promillegrenze. Lediglich in Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg und in der Schweiz ist man in Sachen Alkohol noch etwas toleranter. Dort liegt die Obergrenze bei 0,8 Promille. Polen und Schweden schreiben 0,2 Promille vor, in Rumänien, Tschechien, Ungarn und in der Slowakei müssen Autofahrer völlig nüchtern bleiben.

Der ADAC rät allen Autofahrern sich angesichts der verschärften Gesetzeslage keinesfalls an den Grenzwert heranzutrinken. Bereits 20 g Alkohol, das entspricht der Menge, die in 0,5 Liter Bier oder in einem Schoppen Wein enthalten ist, können ausreichen um mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Besser ist es, generell auf alkoholische Getränke zu verzichten, wenn man sich anschließend ans Steuer eines Fahrzeugs setzen möchte.

Quelle und Kontaktadresse:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) Am Westpark 8 81373 München Telefon: 089/76760 Telefax: 089/76762500

NEWS TEILEN: