Die Novellierung der MPBetreibV bringt mehr Klarheit und weniger Bürokratie für die Hilfsmittelversorgung! Eine gemeinsame Initiative mehrerer Verbände konnte eine umfassende Überarbeitung der MPBetreibV erreichen. Der Novellierung ist ein langfristiger, langwieriger und intensiver Austausch mit den maßgeblichen Institutionen und Behörden vorausgegangen. Ein entscheidender Fortschritt: Die Definition des Betreiberbegriffs und die Zuordnung von Betreiberpflichten wurden präzisiert und für die Instandhaltung von Medizinprodukten gibt es nun eine klare und praxisnahe Regelung, nach der der bürokratische Aufwand für Leistungserbringer erheblich abgesenkt und die Eigenverantwortung von Versicherten einbezogen wurde.
Das bedeutet mehr Sicherheit, Flexibilisierung und Effizienz für alle Beteiligten – von Leistungserbringern bis hin zu den Versicherten. Um die Umsetzung weiter zu erleichtern, werden wir im nächsten Schritt Arbeitshilfen für das Formularwesen entwickeln, die eine einheitliche und verständliche Kommunikation mit den Versicherten sicherstellen. Die Verordnung zur Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung und zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung finden Sie unter der Fundstelle BGBl. 2025 I Nr. 38 vom 19.02.2025.
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